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Geschrieben von kleiner-fuchs am 19.06.2015, 12:24 Uhr

Eingewöhnung Kindergarten Recht

Hallo,
ich wollte mal fragen, ob jemand Ahnung hat, wie die Eingewöhnung im Kindergarten rechtlich gehandhabt wird. Unser Sohn soll im September in den Waldkindergarten gehen und soll gleich ab dem ersten Tag nach dem Morgenkreis alleine den Tag bewältigen. Es ist ausdrücklich unerwünscht, dass wir ihn so lange begleiten, bis er gerne alleine dort sein möchte. Muss ich den Platz jetzt kündigen? Eigentlich würde ich ihn gerne dorthin schicken, da ich mir vorstellen kann, dass er sich, wenn er sich eingewöhnt hat dort sehr wohl fühlen würde.
Die im Kindergarten sagen, dass es normal sei, dass die Kinder lieber an ihrer Mutter hängen würden, wenn sie die Möglichkeit hätten, das stimmt überhaupt nicht. Ich kenn ihn so, dass wenn er sich sicher fühlt, dass er dann ohne Probleme sich frei bewegt und auf andere zugeht.
Eigentlich würde ich den Kindergartenplatz echt gerne behalten und die sanfte Ablösung durchsetzen. Der Vertrag ist bereits von beiden Seiten unterschrieben, in den Vertragsunterlagen habe ich keine Regelung gefunden, dass die Ablösung durch die Leitung bestimmt wird oder nur bestimmte Konzepte Anwendung finden.
Vielen Dank um jede hilfreiche Antwort.

 
22 Antworten:

Ich glaube nicht dass du ein durchsetzungsfähiges recht

Antwort von Jeckyll am 19.06.2015, 12:38 Uhr

Auf eine sanfte eingewöhnung hast. Ich denke das ist Teil des Konzepts der Einrichtung mit dem du dich bei unterschreiben des Vertrags einverstanden erklärst. Dir bleibt mMn nur das recht auf reguläre Kündigung. Wie dein Kündigungsrecht (fristen und dergleichen) aussieht muss im Vertrag drin stehen.

Aber warum hast du nicht vor unterschreiben des Vertrags gefragt wie die eingewöhnung vorgesehen ist?

Jeckyll

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Re: Ich glaube nicht dass du ein durchsetzungsfähiges recht

Antwort von kleiner-fuchs am 19.06.2015, 14:18 Uhr

Weil ich gar nicht auf die Idee käme, dass ein Kindergarten keine sanfte Eingewöhnung toleriert, das passt doch überhaupt nicht zum aktuellen Wissensstand der Kinderpsychologie.

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Re: Eingewöhnung Kindergarten Recht

Antwort von miemie am 19.06.2015, 15:44 Uhr

In wie weit hast du deine Wünsche nach einer sanften Eingewöhnung denn schon mit dem Kiga besprochen? Hier liest man häufig, dass Eltern sich durchsetzen in dem sie auch gegen den Wunsch der Erzieher einfach bleiben. Welches sind denn eigentlich die pädagogischen Argumente? "Dass die Kinder dann mehr an ihrer Mutter hängen" kann m.M.n. keines sein. Die sanfte Eingewöhnung ist ja eine erprobte Form, die sich bewährt hat. Keine Eingewöhnung stattfinden zu lassen ist eine völlig veraltete Denkweise.

Mich würde das Vorgehen hier schon stutzig machen. Würd mich fragen, ob die pädagogische Arbeit auch in anderen Bereichen so veraltet ist bzw. ob es die Erzieher einfach stört von den bleibenden Mütter "beobachtet" zu werden. Ich würde an deiner Stelle also ein Gespräch führen und deine Wünsche äußern. Und im Anschluß kannst du auf dein Bauchgefühl hören und überlegen ob du dein Kind dort lassen oder abmelden willst.

VG
miemie

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Re: Eingewöhnung Kindergarten Recht

Antwort von Kräuterzauber am 19.06.2015, 15:57 Uhr

Genau das gleiche Problem hatte ich auch. Beim Gespräch war nur "ja klar Eingewöhnung..." und ich bin wie du davon ausgangen, dass das sanft gemacht wird. Die Leiterin sieht das allerdings nicht so und meinte auch ICH würde es meinem Kind schwer machen wenn ich bleibe. Ich sagte dass ich mein Kind besser kenne, er hat kein Problem sich von mir zu lösen wenn er sich sicher fühlt. Sie kam dann mit dem Argument " Ja aber in die Schule muß er auch, auch wenn er mal nicht will und das Leben ist kein Ponyhof (sinngemäß). Er ist ja schon "groß", meinte sie.

Nachdem ich ihn einmal dort weinend zurück gelassen habe (klar, er hat nach kurzer Zeit aufgehört zu weinen...was blieb ihm auch anderes übrig?) hat er mit einer Lungenentzündung reagiert und jetzt will er überhaupt nicht mehr hin! Als die Leiterin krank war, blieb ich so lange bis er sagte "Mama, du kannst jetzt gehen!" Das war ca. 1 Stunde und die Erzieherin hat es überhaupt nicht gestört.

Na ja, das Ende vom Lied ist jetzt, ich habe gekündigt und mein Kind bleibt jetzt so lange daheim, bis er von sich aus kommt. Basta. Mir egal was die anderen denken...ich hätte es besser wissen müssen.

Heute hatte ich nochmal ein Telefonat mit ihr, und sie kam wieder mit dem Argument "Ja aber in die Schule muss er doch auch.." und ich sagte "ja klar, aber JETZT ist er 3 und nicht 6 Jahre!" Ich hab eingesehen dass es keinen Sinn hat mit ihr weiter darüber zu reden.

Also, zu deinem Problem: ICH an deiner Stelle würde nochmal mit ihr reden, und wenn eine sanfte Eingewöhnung nicht möglich ist, würde ICH mein Kind nicht dorthin bringen. Denn hier zieht sich das wie ein roter Faden durch den ganzen Kindergarten und manche Eltern ziehen ihre Kinder (teilweise auch schon 5 Jahre alt) förmlich in den Kiga weil sie nicht wollen.

Diese Einstellung ist veraltet und absolut nicht kindgerecht!

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Re: Eingewöhnung Kindergarten Recht

Antwort von kleiner-fuchs am 19.06.2015, 17:22 Uhr

Hallo, ganz genau das ist das einschlägige Argument, dass die Kinder dann nur an der Mutter hängen würden und sich den Eltern angepasst verhalten würden, weil Kinder angeblich, wenn sie die Wahl hätten, lieber bei der Mutter bleiben würden. Ich finde das absolut unsinnig, auch aus eigener Erfahrung. Die Leiterin sagt, dass sich aus der Erfahrung gezeigt hätte, dass das die beste Methode sei, also ich mit dabei beim Morgenkreis und dann Verabschiedung wenn es los geht. Angeblich sind die Erzieherinen sehr zuverlässig, dass sie sich melden, wenn das Kind nur noch weint. Aber das muss doch nicht sein, wenn ich ihm schon von Anfang an den Spaß am Kinderharten ermöglichen kann. Das Gespräch hat schon stattgefunden und wird nächste Woche weitergehen. Ich bin total vor den Kopf gestoßen, weil ich aus diesem echt dämlichen Grund nicht einfach den Platz sausen lassen möchte. Dass die Kinder dann bei der Trennung auch weinen sei in Ordnung, sie würden nach Abwesenheit der Eltrn nach 5 Minuten aufhören, ich glaub das ehrlich gesagt nicht, zumindest nicht bei meinem. Ein Kind solle da auch mal weinen dürfen, das sei normal.
Ich finde das total doof und inakzeptabel, wenn er dann Trennungsängste entwickelt, er ist da ohnehin sehr sensibel, dann wird das Problem doch nur schlimmer und nicht besser.

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Re: Eingewöhnung Kindergarten Recht

Antwort von Oktaevlein am 19.06.2015, 21:19 Uhr

Wie alt ist denn dein Kind? Wenn er über 3 Jahre alt ist, könnte es evtl. trotzdem klappen, das kommt ganz auf das Kind an.

Du hättest ja auch die Möglichkeit, es einfach mal zu versuchen. Wenn dein Sohn dich nicht gehen lässt bzw. weint, dann geh einfach nicht. Wenn die Erzieherinnen dich rauswerfen wollen, nimm deinen Sohn einfach wieder mit nach Hause. Sprich mit den Erzieherinnen und mach deinen Standpunkt klar. Sag ihnen auch, dass ja alle mehr davon haben, wenn die Eingewöhnung sich an den Bedürfnissen des Kindes orientiert.

Meine Tochter kam mit 2,8 Jahren in den Kindergarten. Eingewöhnung wurde nach dem Berliner Modell praktiziert, was ja immerhin vorsieht, dass die Mutter bzw. Vater an den ersten 3 Tagen komplett mit im Raum bleibt. Ich habe allerdings gleich gesagt, dass ich nicht gehe, wenn meine Tochter weint. Wenn es so gewesen wäre, dass ich sie weinend hätte dort lassen sollen, hätte ich sie wieder abgemeldet. Das habe ich ihr übrigens auch vorher so gesagt. Naja, was soll ich sagen, nach 1 Woche war die Eingewöhnung gelaufen und sie bleibt bis heute (geht seit 2 Jahren) total gerne dort und ist traurig, wenn kein Kindergarten ist.

Andere Kinder aus ihrer Gruppe, die dort weinend gelassen wurden, weinten teilweise noch nach 1 Jahr jeden Morgen...

Ich wünschte, es hätten alle Eltern den Mut, in dem Punkt für ihr Kind einzustehen und sich nicht wegschicken zu lassen, wenn das Kind einfach noch nicht so weit ist.

Habt ihr denn wenigstens vorher Kennenlern-Nachmittage? Oder soll dein Sohn nach 10 Minuten bei ihm bis dahin völlig unbekannten Personen in einer fremden Umgebung bleiben? Ich finde, das kann nicht klappen.

Wenn sich also keiner auf die Bedürfnisse deines Kindes einlassen will, würde ich ihn tatsächlich wieder abmelden.

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Re: Eingewöhnung Kindergarten Recht

Antwort von kleiner-fuchs am 20.06.2015, 6:26 Uhr

Hallo, da mich das ganze heute früh wieder total aufgewühlt hat, ich da ständig meinen kleinen Jungen vor 'augen, der schreiend und weinend meinem Auto hinterherrennt, weil ich wegfahren soll, habe ich eben diesen Brief an den Kindergarten geschrieben:

Lieber Vorstand, liebes Erzieherteam,

zur Eingewöhnung unseres Sohnes xxx zum 1.Sept 2015 kommt allein das Berliner Eingewöhnungsmodell für ihn in Frage, das sich in der Praxis schon erfolgreich bewährt hat und aus Sicht der Entwicklungspsychologie befürwortet wird.
Sollte es ihnen oder den Erzieherinnen nicht möglich sein, einem Kind diese Eingewöhnungsform zu ermöglichen, dann kündigen Sie mir bitte rechtzeitig den Kindergartenvertrag und die Mitgliedschaft. Sollte ich von Ihnen keine begründeten Kündigungen bis zum Eintrittsdatum erhalten, dann gehe ich davon aus, dass der Vertrag erhalten bleibt und das Berliner Modell uneingeschränkt akzeptiert wird.
Den vereinbarten Termin am Donnerstag, den 25.6.2015, um 13:00Uhr möchten Sie bitte austragen, da wir unseren festen Standpunkt hier dargelegt haben und kein weiteres Gespräch notwendig ist um Ihre Möglichzkeiten zu prüfen.

Mit freundlichen Grüßen

Mal schauen, was dabei rauskommt, aber es ist doch echt schxxx, wenn das schon so anfängt. Ich bin halt der festen Überzeugung, dass Wald und Natur unserem Sohn, er ist dann fast 4 und würde die harte Ablösung schlecht vertragen, gut tut und Waldkindergärten gibt es ja nicht so viele, ich nehm hier schon eine Entfernung von 13km in Kauf.

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Hast Du das schon verschickt?

Antwort von emilie.d. am 20.06.2015, 8:33 Uhr

Wenn Du wirklich dort bleiben möchtest, würde ich Ihnen nicht direkt die Pistole auf die Brust setzen, sondern erst einmal nett versuchen:


Lieber Vorstand, liebes Erzieherteam,
wir Eltern sind ehrlich gesagt etwas schockiert, dass in Ihrer Einrichtung bei einem 3-Jährigen so etwas Selbstverständliches wie eine kurze Eingewöhnung mit Absicherung durch die Bezugsperson des Kindes im Hintergrund nicht nur nicht erwünscht, sondern ausdrücklich untersagt wird. Uns war dies bei Vertragsunterschrift nicht klar und wir hätten unter diesen Umständen sicher nicht unterschrieben. Ich kenne aus meinem persönlichen Freundeskreis keine einzige Einrichtung, die noch eine harte Ablösung praktiziert (zumindest dies offen zugibt), da doch u.a. seit der Wiener Krippenstudie bekannt ist, dass eben nicht so resiliente Kinder durchaus später Problematiken entwickeln können. Die dann selbstverständlich nicht Sie, sondern wir Eltern auffangen müssten. Ich halte es außerdem auch für unethisch, ein so kleines Kind einem solchen Streß auszusetzen, wenn es doch auch anders geht. Wie 100erte von Einrichtungen in Deutschland jeden Tag zeigen.
Ich würde mich sehr freuen, wenn wir noch einmal über die erste Woche im Kindergarten sprechen könnten. Eine sanfte Ablösung funktioniert ja auch nur, wenn die Bezugserzieherin mithilft, und sich dem Kind anbietet und sich intensiv bemüht. Vielleicht finden wir für alle Seiten einen tragbaren Kompromiss.

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Re: Hast Du das schon verschickt?

Antwort von kleiner-fuchs am 20.06.2015, 10:07 Uhr

Ja, habe ich, ich hatte schon das Gespräch zweimal mit der Leiterin und einmal mit einer vom Vorstand, die alle der absoluten Überzeugung sind, dass es sich bei ihrem Konzept um eine sanfte Ablösung handele und wir als Eltern uns viel zu viel Sorgen machen würden, die wir auf das Kind übertragen würden. Alle Kinder würden nach spätestens 5 Minuten aufhören zu weinen und ich solle mich auf die Erzieherinnen verlassen, da sie damit die beste Erfahrung hätten. Die Kinder würden sonst nur an der Mutter hängen, weil sie dort viel lieber seinen. Ich habe einfach keine Lust mehr ständig darüber herumzudiskutieren, dass ich von meiner Forderung nicht abweichen werde. Man versucht mich jedesmal weich zu quatschen, wobei ich davon ausgehe, dass die Argumente, die Du in Deinem Schreiben vorträgst, jeder halbwegs interessierten Erzieherin geläufig sein sollten. Ist halt schon bequemer, die Eingwöhnung den Bedürfnissen der Erzieher anzupassen als denen des Kindes, das mag schon als gut funktionierend wirken. Soll der Vostand sich doch Gedanken machen, ob das Konzept des Berliner Modells, das bei Kinder unter 3, laut Dr. Posth, auch nicht als sanfte Ablösung zu werten ist, eine so unmögliche Forderung ist, dass deshlab gleich ein Kindergartenplatz gekündigt werden muss. Peinlich fände ich das schon, ein echtes Armutszeugnis. Jetzt wissen wenigstens alle, wo sie dran sind.

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Re: Hast Du das schon verschickt?

Antwort von 21sep2010 am 20.06.2015, 11:15 Uhr

Aber bist du denn sicher, dass die dich kündigen? Kann denen doch "egal" sein. Dir gefällt es doch nicht, du müsstest doch kündigen (zumindest bei uns so /Belgien). Sie haben dir ja nichts garantiert, was sie jetzt nicht einhalten. So ist es ja von deren Seite kein "Fehler".

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Re: Eingewöhnung Kindergarten Recht

Antwort von kleiner-fuchs am 20.06.2015, 11:32 Uhr

Ich bekomm jetzt die Kündigungen. Allen Mitgliedern des Vereins ist es unverständlich, wie man sich derart von seinen Kindern im Griff halten lassen kann, es hätte ihren ja auch nicht geschadet.
So kann es laufen.

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Re: Eingewöhnung Kindergarten Recht

Antwort von kleiner-fuchs am 20.06.2015, 11:32 Uhr

Ich bekomm jetzt die Kündigungen. Allen Mitgliedern des Vereins ist es unverständlich, wie man sich derart von seinen Kindern im Griff halten lassen kann, es hätte ihren ja auch nicht geschadet.
So kann es laufen.

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Re: Eingewöhnung Kindergarten Recht

Antwort von pauline-maus am 20.06.2015, 11:41 Uhr

jeder hat seine vorstellungne im leben und kann diese ja dann auch so umsetzen ...nur ich finde das immer komisch,daß einzelene ihre vorstellumgen bei einer schon funktionierenden gemeinschaft durchsetzen wollen., das funktioniert doch nicht(wenn alle das täten auweia)
ich meine wenn ich zum chinesen essen gehe kann ich mich auch nicht beschweren das es keine pizza gibt.

tip: weiter umsehen nach einer kita, welche deine ansprüche u vorstellungne teilt.

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Re: Eingewöhnung Kindergarten Recht

Antwort von pauline-maus am 20.06.2015, 11:41 Uhr

jeder hat seine vorstellungne im leben und kann diese ja dann auch so umsetzen ...nur ich finde das immer komisch,daß einzelene ihre vorstellumgen bei einer schon funktionierenden gemeinschaft durchsetzen wollen., das funktioniert doch nicht(wenn alle das täten auweia)
ich meine wenn ich zum chinesen essen gehe kann ich mich auch nicht beschweren das es keine pizza gibt.

tip: weiter umsehen nach einer kita, welche deine ansprüche u vorstellungne teilt.

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Re: Hast Du das schon verschickt?

Antwort von kleiner-fuchs am 20.06.2015, 11:48 Uhr

Das schon, aber wenn sie mir nicht kündigen, was will die Kindergärtnerinnnen denn machen,wenn ich einfach bleibe, mich raustragen, anschimpfen? Ich denke nicht, das sie das riskieren möchten, denn das stört den Kindergartentag wirklich.

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Re: Eingewöhnung Kindergarten Recht

Antwort von Oktaevlein am 20.06.2015, 14:36 Uhr

Dann ist es gut, dass du die Kündigung bekommst. Ich glaube, ihr wärt nie auf einen Nenner gekommen bei der Eingewöhnung.

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Re: Eingewöhnung Kindergarten Recht

Antwort von kleiner-fuchs am 20.06.2015, 18:15 Uhr

Wie schon erwähnt war es gar nicht Thema, dass es nur eine harte Eingewöhnung geben darf. Es hieß erst, dass wir es uns mal überlegen sollen. Nachdem wir dann wohl selbst nicht zum richtigen Entschluß gelangt sind, will man uns dazu zwingen, friß oder stirb? Was ist denn das für eine Art? Wenn ich zum Chinesen gehe und kann nur Pizza bestellen, dann stimmt da was nicht. Nach dem aktuellen Forschungsstand, siehe z.B. Dr Posth, ist es für mich immernoch unfassbar, dass Eltern bedrängt werden ihre Kinder weinend zurückzulassen, das ist keine Vorstellung, sondern Errungenschaften, die dazu dienen auch in unserer Gesellschaft dem Kind seine menschlichen Rechte zu gestatten. Willst Du von Deiner Freundin heulend stehengelassen werden? Muss ich bei jedem Kindergartenplatz jetzt erst mal genau prüfen, ob auch kindgerechte Ansichten vertreten werden? Das sollte wohl selbstverständlich sein, da der Kindergarten laut Gesetz dazu dient die Familie zu ergänzen und nicht die Eltern zu erziehen. Immer zahlt ja auch die Stadt Anteile und ich meinen ebenfalls. Dann muss dieser Kindergarten eben ein Schild aushängen. "Keine sanfte Ablösung erwünscht"
Wäre wahrscheinlich auch das Beste, dann wären hier nicht so viele Eltern mit ihren gescheiterten Eingewöhnungsversuchen und ihren Kindern mit Trennungsängsten.

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Re: Eingewöhnung Kindergarten Recht

Antwort von pauline-maus am 20.06.2015, 21:55 Uhr

leider ist in der heutigen welt alles erlaubt wie gefällt, dadurch gibt es tausende lebensvorstellungen ....und da ist der haken , man muss alles genau prüfen , ob es das ist was man will.
nicht optimal klar...aber man darf nicht vorraussetzen, das institution xy genau das so macht, weil es gerade so sein muss.

ich glaube ich würde freiwillig was anderes suchen , denn der start zwischen euch( eltern u kiga) ist schon schwierig, das wird dann nicht einfacher.
wenn ihr noch zeit habt, such weiter. ansonsten versuche es und nimm das kind wieder raus wenn du damit nicht klar kommst.

tip: kinder sehen das meist nicht so eng wie die eltern...

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deinen "tip" finde ich nicht hilfreich!

Antwort von Kräuterzauber am 21.06.2015, 10:52 Uhr

Jedes Kind ist anders und nur weil manchen Kindern das scheinbar nichts ausmacht (oder sie das nicht so in Worte fassen können) geht es lange nicht allen so. Les mal meinen Beitrag weiter oben.

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Re: deinen "tip" finde ich nicht hilfreich!

Antwort von pauline-maus am 21.06.2015, 15:33 Uhr

verdammt richtig, nur deshalb finde ich es besser, sie würde sich weiter umsehen und den nehmen , der das verspricht, wie sie das gern hätte.

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Re: deinen "tip" finde ich nicht hilfreich!

Antwort von Kräuterzauber am 21.06.2015, 16:53 Uhr

Das ist aber auch nicht immer einfach. Wir wohnen ländlich, da ist keine große Auswahl, vor allem was Alternativen wie zB Montessori oder waldkiga betrifft. Wobei man ja bei der AP merkt, nur weil ein Kindergarten "Alternativ" ist, ist er nicht gleich kindorientiert.

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Gruseliges Statement des Vorstands

Antwort von emilie.d. am 21.06.2015, 17:49 Uhr

Aber für Dich ja letztlich positiv, bei den meisten Kigas ist im Vertrag bei Nichtantritt eine Vertragsstrafe eingebaut. Sogesehen "nett", wenn Sie Dir kündigen. Alles Gute bei der weiteren Suche!

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