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Geschrieben von Johanna3 am 02.06.2020, 20:08 Uhr

Eine TaMu darf doch auch 5 Kinder betreuen und diese

"Wo habe ich in welchem Zusammenhang genau von 7 Kindern geschrieben?"

Dein Vorschlag in einem weiter zurückliegenden Thread war, dass ja wohl eine einzelne Erzieherin mit einer Gruppe von 7 Kindern Ausflüge unternehmen könnte. (Leider ist der Thread nicht mehr aufrufbar, so wie alle Themen die in diesem Unterforum weiter zurückliegen.

Wie schaut es denn haftungsrechtlich aus, wenn eine Erzieherin mal umkippt und ein Kind infolge dessen verunglückt? Ist die Gesetzeslage in DK eine andere als in D?

 
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