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Geschrieben von Johanna3 am 28.01.2018, 14:06 Uhr

Die Gedanken sind frei.

Weil auch Beleidigungen eine Form der Diskriminierung darstellen können.

Es ist, egal wie man es findet, Eltern nicht verboten, darum zu bitten, dass das Kind einer Gruppe mit Erzieherinnen zugeteilt werden möge. Es ist auch nicht strafbar.

Anders sieht es mit Beleidigungen aus. Würde ich auf diese Bitte beginnen die Eltern zu beleidigen, wäre meine daraus resultierende Kündigung gerechtfertigt. Zusätzlich hätten auch die Eltern gute Aussichten mit einer Klage gegen mich.

 
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