Geschrieben von sunice am 20.05.2021, 10:23 Uhr |
Betreuungs-Quarantäne - Antrag beim LVR - HILFE!!
Hallo liebe Eltern,
Ende November / Anfang Dezember 2020 wurde unserer Kindergarten-Gruppe aufgrund eines positiven Corona-Falls geschlossen und unserer Leitung musste beim Gesundheitsamt eine Quarantäne-Betreuungs-Person angeben, in diesem Fall ich die Mutter. Ich durfte in diesen 10 Tagen natürlich nicht zur Arbeit und habe auch alle Unterlagen bei meinem Arbeitgeber eingereicht (Schreiben vom Gesundheitsamt, Kindergarten etc.) Mein Arbeitgeber (öffentlicher Dienst)( hat daraufhin beim LVR den Antrag auf Lohnausgleich gestellt noch in der Zeit meiner Betreuungs-Quarantäne. Mein Gehalt habe ich bis heute voll bekommen. Jetzt stellt sich mir die Frage, da ich immer wieder von nur 67% Lohnausgleich lese, ob mir nachträglich noch Lohn vom LBV (Zahlungsleister des öffentliches Dienstes) nachträglich für diese Zeit abgezogen wird? Ich habe bei der zuständigen Stelle für den Lohnausgleich, das LRV, heute mehrfach angerufen und immer wieder eine andere Aussage bekommen. 2x die Aussage es wird nichts abgezogen, 1x die Aussage ich soll mich an die Krankenkasse wenden und 1x. Leider bin ich die einzige hier, die mit offenen Karten gespielt hat, andere Bedienstete haben sich von vornherein einen Krankenschein geholt, so dass hier keine Erfahrungswerte vorliegen. Wie war das denn bei euch? Wurde nachträglich was vom Gehalt wegen der Betreuungsquarantäne einbehalten? Die Regelung mit den extra Kinderkrankheitstage gab es ja Ende November noch nicht. Ich würde mich riesig über eine Antwort freuen. Es ist ja nicht ganz unerheblich zu wissen, wann man einen Monat mal knapp 400,00 EUR weniger zur Verfügung hat :-((((
- Betreuungs-Quarantäne - Antrag beim LVR - HILFE!! - sunice 20.05.21, 10:23
- Re: Betreuungs-Quarantäne - Antrag beim LVR - HILFE!! - Karl07 20.05.21, 13:40
- Re: Betreuungs-Quarantäne - Antrag beim LVR - HILFE!! - 2o11 21.05.21, 17:03