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Geschrieben von cube am 04.07.2018, 9:10 Uhr

Bei uns so

Da der KiGa bereits im Vertrag auf die fixen Schließzeiten und Schließtage hinweist (Sommer 3 Wochen, Weihnachten etc) bzw. sehr rechtzeitig die Termine aushängt, ist es Sache der Eltern, in dieser Zeit für eine Betreuung zu sorgen.
Eine Betreuung im Partner-KiGa wird für diejenigen ermöglicht, die auf Grund anders liegender Betriebsferien oder sonstiger, nicht änderbarer Dingen diese Schließzeiten nicht abdecken können.
Die "Not"-Plätze sind natürlich in ihrer Anzahl begrenzt und so stimmt es nicht, dass jeder, der wirklich einen Notplatz benötigt ja eh einen bekommt.
Also muss auch bei uns der Nachweis geführt werden, dass es wirklich nicht anders geht.
Ein Urlaub außerhalb der Ferienzeit, durch den man dann zu wenig Urlaubstage für die Schließzeit hat, ist selbst verursacht und hätte verhindert werden können.
Jedes Elternpaar, das wirklich nicht anders kann, würde Amok laufen (zu Recht), wenn es keinen Notplatz bekommen würde, weil ihm jemand ohne diese Notwendigkeit den Platz weggeschnappt hätte.
Kleines Beipsiel am Rande: unser KiGa hat in diesen Ferien die ersten 3. Wochen zu. Wir haben ein Vorschulkind, welches dann raus ist. Wir müssen 6 Wochen Ferien abdecken. Daher fliegen wir auch in den Ferien. Und da der KiGa weiß, dass wir unser Kind mit ins Büro nehmen können, würden wir auch keinen Sondervertrag für die letzten 3 Wochen bekommen oder einen Notplatz für die ersten 3 Wochen. Blöd für uns, ja - aber so ist es nunmal.

 
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