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Geschrieben von Flitzepiepe2010 am 30.07.2013, 11:03 Uhr

Anmelden & rechtsverbindlich

Auch da gibt es unterschiede. Wir konnten damals das Kind auch mehrfach "anmelden" - dazu hat man ein Anmeldeformular unterschrieben. Von der Stadt wurde - vor nach und während der Einführung des zentralen Kindergartenplatz-Vergabe-Systems bei den Eltern deren Anmeldungen und deren Prioritäten erfragt. Dann gab es die Zuteilung/Zusage von der Stadt für EINEN Kindergartenplatz. Erst nach Zuteilung des Platzes gab es ein Gespräch in dem Kindergarten und es wurde der Betreuungsvertrag geschlossen, der dann auch rechtsverbindlich war.

Aber auch dies scheint jede Kommune für sich zu handhaben. Am besten macht man sich vor Ort schlau.

 
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