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Geschrieben von Kloudo am 30.07.2013, 10:46 Uhr

Anmelden kann man in nur einem, auf die Warteliste setzen in mehreren!

Um es genau zu nennen, haben wir in den Kindergärten Aufnahmeanträge unterschrieben und ja, erst der Vertrag ist rechtsverbindlich, den man aber erst bei einer Bestätigung des Platzes erhält.
Bei uns war das so, dass die erste Zusagewelle ende Februar ausgesprochen wurde und eine 2. im März.
Auch ist es bei uns so dass die Träger entscheiden, welches Kind aufgenommen wird und welches eine Absage bekommt. Da hat es nichts mit "zu spät angemeldet" zu tun.

 
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