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Geschrieben von Mijou am 30.07.2013, 9:32 Uhr

Anmelden kann man in nur einem, auf die Warteliste setzen in mehreren!

Hallo,

Du kannst Dein Kind nicht in mehreren Kindergärten anmelden. Denn hast Du einmal die Anmeldung unterschrieben, ist sie rechtsverbindlich. Das heißt, Du musst dann auch die normale Kündigungsfrist (mehrere Monate, oft auch nur zum Ende des Kiga-Jahres möglich) einhalten und den Beitrag bis dahin natürlich allmonatlich bezahlen.

Was Du vermutlich meinst: Dein Kind im betreffenden Kiga schon vormerken lassen. Das ist keine Anmeldung. Sie ist für den Kiga UND für Dich nicht verbindlich, wie Dir die Leiterin der Elterninitiative ja schon sagte. Meist erfährt man spätestens im Winter, ob es mit dem Platz geklappt hat, dann bekommt man auch bald den richtigen Vertrag - und der ist verbindlich.

Ob man sein Kind gleich in mehreren Kigas vormerken lassen sollte, hängt davon ab, wie hoch die Nachfrage ist. In beliebten Kigas oder bei Kigaplatzmangel im Stadtteil ist es sinnvoll, sein Kind schon kurz nach der Geburt auf eine oder mehrere Listen setzen zu lassen, ich habe das auch gemacht, und es war hier auch nötig. Da Dein Sohn schon nächstes Jahr in den Kiga soll, würde ich ihn sicherheitshalber in etwa drei Kindergärten vormerken lassen. So ist die Wahrscheinlichkeit am höchsten, dass es in einem davon auch mit der richtigen Anmeldung klappt.

LG

 
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