Geschrieben von Julia1102 am 03.11.2009, 13:26 Uhr |
Alleinerziehend und trotzdem alleiniger Träger der KiGa-Kosten?!
Hallo an alle,
ich hätt mal so ne allgemeine Umfrage und wär dankbar für Erfahrungsberichte...
Meine Tochter geht seit sie 2 ist in den Kindergarten...der Beitrag wurde bis vor kurzem komplett vom Jungendamt übernommen...jetzt verdiene ich seit zwei Monaten 200 € netto mehr...und jetzt wurde mir mitgeteilt, dass kein Anspruch mehr beim Jugendamt besteht, weil ich über den Satz gehe und somit den KiGa-Beitrag (128 €) + Mittagessen (2,50 € pro Tag), also insgesamt fast 170 € im Monat selbst und allein aufbringen muss. Bin alleinerziehend und habe das alleinige Sorgerecht. Bekomme vom Kindesvater aber Unterhalt. Jetzt hab ich gehört, dass es seit diesem Jahr ein Gesetz gibt, welches besagt, dass der Kindesvater (wenn er Unterhalt zahlt) auch die KiGa bzw. Betreuungskosten ganz oder mindestens anteilig zahlen muss! Wobei ich aber denke, dass da nix zu holen is, weil der ja en Gewissen Mindestsatz an Geld für sich selbst haben muss...
Welche Erfahrung habt ihr damit?!
Mich kotzt es so an, dass man sobald man zu etwas kommt, einem gleich wieder alles geknöpft wird =( hab das Gefühl ich werd als Alleinerziehende nur bestraft =(
Danke und LG
Re: Alleinerziehend und trotzdem alleiniger Träger der KiGa-Kosten?!
Antwort von vallie am 03.11.2009, 13:32 Uhr
schau mal im ae, da wurde das thema auch schon öfter behandelt.
es gibt das gesetz, aber das jugendamt sieht sich da nicht sehr in der pflicht, dem geld nachzujagen. die sind froh, wenn der kv überhaupt in der lage ist, unterhalt zu zahlen....
du kannst aber deinen ag fragen, ob sie dir einen kigazuschuss zahlen, der ist für beide teile steuer-und sozialabgabenfrei.
Re: Alleinerziehend und trotzdem alleiniger Träger der KiGa-Kosten?!
Antwort von bummi-mama am 03.11.2009, 22:35 Uhr
Hallo,
es klingt so als wärest du vor deiner Gehaltserhöhung gerade so in die Grenze gefallen, dass du nichts für Kiga zahlst. Nun durch die Erhöhung bist du reingerutscht. Es geht auch leider nicht nach dem netto sondern brutto-Gehalt. Und das hat sich ja dann je nach Steuerklasse schon ziemlich erhöht wenn du 200 netto raus hast. Bei uns Brandenburg ist der Beitrag nach Einkommen gestaffelt. Frei gibts hier gar nicht, fängt bei 28 Euro an und hört bei 450 Euro auf. Der Unterhalt wird im Normalfall bei der Berechnung als Einkommen berücksichtigt, das heißt hier: Zahlt der Kindsvater mehr Geld (warum auch immer)erhöht sich auch der Beitrag. Falls es bei Euch anders ist, mach Dich beim Jugendamt oder Kigaträger schlau.
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