Frage: Keuchhustenimpfung - trotzdem Übertragung möglich?

Sehr geehrter Herr Professor Heininger, ich befinde mich momentan in der 36.ssw und habe eine große Tochter, in deren Klasse und Schule momentan mehrere bestätige Keuchhustenfälle auftreten. Sie wurde 2013 und nun letzte Woche nach Bekanntgabe der Fälle durch das Gesundheitsamt erneut gegen Keuchhusten geimpft. Ich habe mich in der 34.ssw ebenfalls gegen Keuchhusten auffrischen lassen. Die anderen Haushaltsmitglieder wurden 2016 bzw 2017 geimpft, die Oma, die oft da ist, 2014. Jetzt las ich, dass auch geimpfte Personen Keuchhusten übertragen können - von welchem Zeitraum kann man da ausgehen? Wie würden Sie nun vorgehen in Bezug auf die nahende Geburt? Ist bei Impfung der Schwangeren in der 34. ssw von einem Nestschutz des Neugeborenen auszugehen? Unser Kinderarzt könnte mir leider nicht so recht weiterhelfen, wahrscheinlich ein doch sehr spezielles Thema...so hoffe ich auf Ihren stets kompetenten Rat. Viele Grüße, M.

von Elmali am 11.07.2018, 15:33



Antwort auf: Keuchhustenimpfung - trotzdem Übertragung möglich?

Hallo, Leider ist der Impfschutz gegen Keuchhusten suboptimal, die Schutzwahrscheinlichkeit liegt in der GrößenOrdnung von 85 % in den ersten Jahren nach der Impfung und lässt dann allmählich nach, so dass regelmäßige Auffrischungen tatsächlich sinnvoll sind. Sie haben ein vergleichsweise sehr guten Impfschutz in ihrer Familie und ihre Impfung hat auch eine gute Schutzwirkung für ihr ungeborenes Kind, sollte dieses tatsächlich in den ersten Lebensmonaten mit Keuchhusten in Kontakt kommen. Ansteckend sind Patienten mit Keuchhusten - ob Geimpft oder nicht - in dem Moment, in dem sie Krankheitszeichen, insbesondere Husten aufweisen. Alles Gute!

von Prof. Dr. med. Ulrich Heininger am 11.07.2018