hallo herr Prof. Heininger, ich habe heute mal alle impfbücher unserer familie durchgeprüft und dabei festegestellt, dass bei meiner bereits 22-jährigen tochter am 17.9.2009 ein Impfstoff gespritzt wurde der bereits zu verwenden bis 07/2009 gewesen wäre. auf der plakete im impfbuch stand der name: Pneumovax23 ( ich glaube er ist gegen pneunokokken) und wurde 6 Jahre zuvor auch schon einmal ihr gespritzt und ansonsten noch nie zuvor. muss die impfung nachgeholt werden? ist diese impfung mit ihren abgelaufenen verfallsdatum nicht schädlich gewesen für meine tochter? soll ich es auf sich beruhen lassen? wenn es nicht schädlich gewesen ist und der schutz trotzdem vorhanden ist, dann würde ich es gerne auf sich beruhen lassen, da ich sonst mit dieser praxis sehr zufrieden bin. meine tochter ist nicht chronisch krank. danke für ihre Antwort!
von Gartenzwerg am 13.04.2011, 17:37