Hochzeit

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Geschrieben von Philo am 09.11.2018, 21:12 Uhr

????

ja, in bestimmten, vom Bischof genehmigten Ausnahmefällen.
Bei uns am Ort war das eine Witwe mit 4 ziemlich Kindern, der neue Mann war nicht vermögend. Hätten die beiden standesamtlich geheiratet, wäre die Witwenrente weg gewesen. So haben sie nur kirchlich geheiratet und die Frau konnte die Witwenrente behalten (irgendwie so war das vor Jahren).
Allerdings hat das Paar keine Vergünstigungen bei der Steuer, bekommt keine Auskunft in einer Klinik, ist nicht in dem Maße erbberechtigt wie Verheiratete.
Wie gesagt - nur in genehmigten Ausnahmefällen.

 
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