Hochzeit

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Geschrieben von emilie.d. am 07.10.2019, 17:29 Uhr

Wieso das?

Ganz ehrlich, selbst wenn Ihr Euch über Testament abgesichert habt, Ihr Euch gegenseitig Vorsorgevollmacht, Bankenvollmacht erteilt habt, eine Patientenverfügung erstellt habt, Ehegattensplitting bei Euch nicht greift, weil Ihr gleich viel verdient. Euch Sparpotential bei Hausrat und Haftpflicht wurscht ist.

Im Todesfall gibt es für Unverheiratete keine Witwenrente. Wenn Dein Lebensgefährte bei Deinem Tod erbt, hat er einen Freibetrag von 20.000 Euro (statt 500.000). Da wird richtig Erbschaftssteuer fällig, sollte Dein Anteil der Wohnung an ihn gehen. Alternativ könntest Du es natüelich alles Eurem Kind vermachen.

Solltest Du aber sterben, wenn Euer Sohn 18 ist und der in den Kopf bekommt, dass er Geld braucht, stünde ihm selbst wenn Du ihn enterbst der Pflichtteil zu. Berliner Testament ist bei Unverheirateten nicht möglich.

Das ist Deinem Lebensgefährten alles egal? Hat er sich da mal rational mit befasst?

 
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