Chronisch kranke und behinderte Kinder

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Geschrieben von Sille74 am 28.12.2018, 1:45 Uhr

Super!

Ach so meintest Du das mit dem "von 0 anfangen".

Hmmmm ... im Grunde ist das Zweitgutachten schon eine Neuauflage der Begutachtung, wofür ein ANDERER Gutachter eingesetzt wird, der sich ein komplett eigenes Bild machen darf und soll. Es wird ja die Richtigkeit/Rechtmäßigkeit des erlassenen Bescheids nochmals überprüft. Und ganz REIN THEORETISCH kann das auch so ausfallen, dass ein noch niedrigerer Pflegegrad als der bisherige herauskommt. Dann kann unter gewissen, engen Voraussetzungen auch eine sog. "Verböserung" erfolgen. Schließlich soll ein Verwaltungsakt, auch ein begünstigender, ja letztlich rechtmäßig sein (s.o.). IN DER PRAXIS liegt der Fokus aber natürlich auf den strittigen Punkten, denn viele Punkte sind eben halt glasklar (sofern nicht, wie der Berater so schön sagte, eine Wunderheilung eingetreten ist).

Ehrlich gesagt, für den Fall, dass etwas schief läuft: ich finde, dieses familiaria-Dingsbums ist zwar sicherlich kompetent, aber sehr teuer. Beim VdK und wahrscheinlich auch beim Sozialverband Deutschlands bezahlst Du im Erfolgsfall NICHTS, nada, null (außer dem Mitgliedsbeitrag). Und da sitzen auch ausgewiesene Sozialrechts-Experten und die Erfolgsquote vei diesen ist ebenfalls sehr hoch. Und selbst die Gebühren bei einem Fachanwalt für Verwaltungsrecht sind, meine ich, niedriger ...

 
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