Chronisch kranke und behinderte Kinder

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Geschrieben von IngeborgCux am 20.05.2003, 16:33 Uhr

Regenschutz für Rolli und Rehawagen

Hallo ich hatte hier vor einiger Zeit wegen dieses Themas schon mal angefragt. Ich habe heute gegen den ablehnenden Bescheid der KK für ein Regenschutz für unsere Rehakarre mit folgenden Argumenten Widerspruch eingelegt:

In Anbetracht der jetzigen Temperaturen benötigt so mancher Rollifahrer einen Schlupfsack mit Fellauskleidung. Dieses Hilfsmittel ist mit ca. 175,-€ nicht gerade billig. Es stellt sich daher die Frage, inwieweit die Krankenkasse dafür aufkommen muss. Grundsätzlich muss die Krankenkasse nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts gemäß §33 SGB V auch für Zubehör, ohne das der Rollstuhl nicht zweckentsprechend genutzt werden kann aufkommen, dazu gehören auch z.B. Schlupfsack und Regenschutz für einen Rollstuhl.
Häufig werden die Krankenkassen versuchen, sich ihrer Leistungspflicht zu entziehen, indem sie behaupten, es handle sich bei dem Zubehör um Gebrauchsgegenstände des täglichen Lebens, oder es wird der Antrag mit der Begründung abgelehnt, die Produkte seien im Hilfsmittelverzeichnis nicht gelistet.

Hierzu hat das Bundessozialgericht (BSG-Sozialrecht 3-2500 §33 SGBV Nr5) entschieden, dass ein Gebrauchsgegenstand des täglichen Lebens nur vorliegt, wenn eine Sache üblicherweise von einer großen Zahl von Personen regelmäßig benutzt wird und dabei nicht entscheidend ist, ob eine Sache nach ihrer Zweckbestimmung (hier Warmhaltung des Körpers in der kalten Jahreszeit) von einer Vielzahl von Personen genutzt wird.

Unerheblich ist nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung (vgl BSG vom 17.7.96 3RK 39/94) auch, ob ein Hilfsmittel im Hilfsmittelverzeichnis der Spitzenverbände der Krankenkassen aufgeführt ist, da es sich dabei nicht um eine rechtlich verbindliche Regelung handelt.
Die Krankenkassen müssen also für Rollstuhlschlupfsäcke aufkommen. Mit diesem Thema beschäftigt sich ein Urteil des Sozialgerichts Gelsenkirchen vom 1.12.1999, Aktenzeichen S 18 KN 11/98 KR.

Liebe Grüße von Ingeborg mit Justus, 5, ICP in Form der Tetraparese mit Dystonie, Spastik in den Waden, und Ataxie, frei laufend, sauber, aber kaum Lautsprache, gutes Sprachverständnis, PDA, Tilman, 4, und Juliana,2, selbstverschlossener VSD

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