Geschrieben von claudia66 am 30.03.2004, 12:47 Uhr |
Pflege-Versicherungsgesetz ???
Hallo zusammen,
ich habe für meinen extrem kleinwüchsigen Sohn einen Antrag auf einen Behindertenausweis gestellt. Jetzt bekam ich ein Schreiben vom Versorgungsamt mit dem Hinweis auf Leistungen nach dem Pflege-Versicherungsgesetz.
Kann mir jemand etwas dazu sagen, bitte?
Danke und lG
Claudia
Re: Pflege-Versicherungsgesetz ???
Antwort von Sabine11 am 30.03.2004, 16:41 Uhr
Hallo Claudia,
ich vermute, die meinen das Pflegegeld. Auf dem Formular für den Behindertenausweise gibt es irgendwo einen Satz 'Bezug für Pflegegeld'
Pflegegeld kannst Du bei der Krankenkasse beantragen. Einfach anrufen, die schicken Dir ein Formular.
Dann kommt normalerweise der MDK bei Dir vorbei und rechnet die Zeiten an, aber das ist etwas komplizierter. Wenn Du dazu etwas wissen willst, melde Dich noch einmal.
Die Bewilligung des einen hat aber mit der Bewilligung des anderen nichts zu tun.
Viele Grüße
Sabine
@Sabine11
Antwort von claudia66 am 30.03.2004, 18:55 Uhr
Hallo Sabine,
danke für Deine Antwort. Ich denke jedoch, dass wir keinen Anspruch auf Pflegegeld haben werden, da mein Sohn keine besondere Pflege benötigt. Er ist halt "nur" sehr klein, aber ansonsten entwickelt wie andere Kinderin seinem Alter auch.
LG Claudia