Geschrieben von Goldschatz am 14.09.2004, 19:06 Uhr |
Kurantrag abgelehnt - Private KV
Hallo,
ich habe vor 4 Wochen einen Kurantrag gestellt. Meine Kinder Privat, ich BEK-versichert. Die Private DKV, hat abgelehnt, Kurmaßnahmen nur im nachstationären Bereich als Reha - unabhängig von der Diagnosestellung - von seiten der BEK gäbe es keine Probleme für mich und die älteste als Begleitperson. Wer weiß unter welchen Umständen der Rentenversicherungsträger BFA/LVA als Kostenträger in Frage kommt. Oder muß ich die Kur für die kurbedüftigen Zwillinge selbst bezahlen?
Re: Kurantrag abgelehnt - Private KV
Antwort von Murmeline am 14.09.2004, 19:18 Uhr
Schau mal in das "Kleingedruckte" der privaten Kinder-KV! Falls dort solche Kuren für Minderjährige ausgeschlossen sind, mußt Du das wohl oder übel akzeptieren. Ist diese Leistung aber grundsätzlich mitversichert, würde ich unter Beifügung eines ausführlichen ärztlichen Attestes, in dem die Notwendigkeit der Kinderkur nochmals explizit dargelegt ist, Widerspruch einreichen. Wie alt sind die Kinder? Je nachdem gibt es da, glaube ich, auch eine Möglichkeit, sie auf Kosten Deiner KV mitzunehmen, wenn sie noch sehr klein sind (z.B. noch gestillt werden) und auf Deine Anwesenheit angewiesen sind.
Re: Kurantrag abgelehnt - Private KV
Antwort von ellert am 14.09.2004, 19:25 Uhr
Hallo
also sie einfach mitzunehmen kannst Du vergessen
private KVs kennen keine Begleitpersonen
was nicht medizinisch notwendig ist wird nicht erstattet und was erstattet wird
steht im Vertrag.
Wir bekommen Reha auch nur bezuschusst pro tag ??? Euro, egal was sie am Ende kostet.
dagmar
Re: Kurantrag abgelehnt - Private KV
Antwort von Goldschatz am 14.09.2004, 19:59 Uhr
Hallo,
danke für die raschen Antworten, ich hab schlechte Karten für die Kur über die DKV (das kleingedruckte :-( ). Die Zwillinge sind 2 und die große ist 5. Ich hab die große als Begleitperson beantragt die Begleitperson geht zu Lasten der Kasse der Mutter und ist nicht das Problem, aber die Zweijährigen sind selbst Kurbedürftig und sollen KG und Inhalationen bekommen.
Liebe Grüße
moni
versuche es über ein Rezept
Antwort von DickeMaus am 14.09.2004, 20:24 Uhr
Hallo, ich hatte dasselbe Problem, Nicolas bekam dann über ein Rezept im Kurhaus KG und das habe ich dann mit der PK abgerechnet. Rufe deine P.Kasse mal an und frage, ob das so über Rezept geht und nimm die kinder als Begleitkinder über deine Kasse mit. Aber sag denen nicht zu laut, das sie eigentlich kurbedürftig sind und nur von ihrer Kasse abgelehnt wurden.
Ich mußte meine Kinder vom Kinderarzt "gesundschreiben lassen", obwohl der Große behindert ist, sonst hätte gar keiner bezahlt.
Gruß Petra
Re: Kurantrag abgelehnt - Private KV
Antwort von koesti am 15.09.2004, 10:19 Uhr
Wenn Du bei der BFA bist, dann kannst Du unabhängig von der Krankenkassenzugehörigkeit dort einen Antrag stellen. Die werden in der Regel auch leichter bewilligt als bei den Krankenkassen.
Wir haben im letzten Jahr eine Kur für unseren Sohn von der BFA finanziert bekommen. Mit mir als Begleitberson natürlich. Und der ist ja noch gar nicht rentenversichert.
Ich würde es auf jeden Fall versuchen.
Es ist auch nicht wirklich festgelegt, wer für die Kur zuständig ist, Krankenkasse oder BFA. Da kann man den Antrag stellen wo man will.
LG und viel Erfolg!
An Michi mit Luise
OP der siam. Zwillinge Lea und Tabea ... wen es interessiert
Aphatischer Blick ????
@ellert (Dagmar), wegen Kiga
Nach über 2 jahren mal wieder was von uns.....
@ellert-bezgl. posting zum IG-KIGA platz
Sonderkündigungsrecht - Juristen vor !
Will mich vorstellen & eine frage an euch hab
Danke an alle !