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Geschrieben von Sternenschnuppe am 25.12.2018, 10:09 Uhr

Gutachten nach Widerspruch Pflegegrad, hat jemand Erfahrungen ?

Hallo und frohe Weihnachten

Da wir nur 5 Punkte con Pflegegrad 3 weg sind und mindestens drei relevante Kreuzchen falsch und auch unlogisch waren, habe ich Widerspruch eingelegt.
Nun kommt der MDK Anfang Januar erneut für ein Gutachten.
Hatte ich nicht mit gerechnet, da es zumindest für mich klar war.

Beispiel:

Pflege des Kopfes ist überwiegend unselbstständig (eigentlich ganz, aber ok)
Waschen des Körpers inkl. Haarwäsche ist dann auf einmal aber überwiegend selbstständig.

Naja, nun lese ich einige Geschichten, bei denen angeblich selbst der vorhandene Pflegegrad angezweifelt wurde.

Hatte jemand schon so ein Gutachten nach Widerspruch?
Geht das wirklich von 0 ,oder geht es eher um die bemängelten Punkte?
Muss ich alle Unterlagen noch einmal kopieren? Hatte die Dame ja alles bereits mitgenommen.

Freue mich auf Antworten und wünsche einen guten Rutsch

 
17 Antworten:

Re: Gutachten nach Widerspruch Pflegegrad, hat jemand Erfahrungen ?

Antwort von Sille74 am 25.12.2018, 21:05 Uhr

Das ist das übliche Prozedere, dass der MdK da nochmals kommt. Soweit ich weiß, geht es mehr oder weniger von null wieder los. Ihr könnt aber natürlich die Aufmerksamkeit schon unauffällig auf die strittigen Punkte lenken.

Wart Ihr schon beim VdK oder einer vergleichbaren Organisation? Zumindest der VdK hilft sogar bei Widersprüchen/Klagen mit eigenen Juristen (fast wie ein Anwalt).

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Re: Gutachten nach Widerspruch Pflegegrad, hat jemand Erfahrungen ?

Antwort von Sternenschnuppe am 25.12.2018, 22:51 Uhr

Hallo und Danke für Deine Antwort

Ich bin Mitglied im Sozialverband Deutschland. Werde da Donnerstag noch einmal hingehen, hoffe sie haben zwischen den Tagen auf.
Haben bei uns eine offene Sprechstunde, daher geht das ohne Termin zum Glück.

Frage mich ob die einem verbieten können das alte Gutachten und eben meine Version auf dem Tisch zu haben. Und dann Punkt für Punkt durchzugehen.
Ich habe online ein Programm gefunden wo jede Frage erklärt wird und genau anhand von Beispielen beschrieben wird.

Beispiel: Überwiegend unselbstständig ist auch, wenn das Kind permanente Motivation und Ansprache benötigt, man aktiv ins Geschehen eingreifen muss.

Das ist dann aus den aktuellen Gesetzen dazu abgeleitet und bewertet.

Wie zum Beispiel beim Baden mit Haare waschen.
Er badet gern, aber aktiv waschen? Nur wenn ich daneben sitze und ihm genau sage wo er wie waschen muss, Haare wie gesagt gar nicht alleine und nur mit Theater.

Gelesen habe ich, dass viele Gutachter aus dem laufenden Gespräch dann teilweise Antworten ableiten, ohne überhaupt gefragt zu haben.

Das möchte ich gerne vermeiden, ich möchte es anständig durchgehen.
Frage mich ob ich das so fordern darf ?

Viele Grüße

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Re: Gutachten nach Widerspruch Pflegegrad, hat jemand Erfahrungen ?

Antwort von Sille74 am 26.12.2018, 1:53 Uhr

O je, ob die zwischen den Tagen offen haben, glaube ich nicht ... Hier in Ba-Wü sind meines Wissens alle VdK-Geschäftsstellen (offiziell zumindest, vielleicht arbeitet noch jemand Akten auf ...) geschlossen. Aber wenn es kein großer Aufwand für Dich ist, kannst Du ja vorbeischauen. Vielleicht ist bei Euch doch offen oder es ist zumindest jemand da und spricht mit Dir.

Das machst Du genau richtig, dass Du selbst für Dich/Euch die Fragen nochmals durchgehst und Dir genau überlegst, was Du sagen willst und selbst ankreuzen würdest. Und es kann Dir natürlich keiner verbieten, für Dich den Fragebogen beim Gespräch dabei zu haben. Selbst das Gespräch wirklich lenken wirst Du wahrscheinlich eher nicht können. Aber selbstverständlich kannst Du auf für Euch wichtige Punkte hinweisen, wenn sie nicht vom Gutachter angesprochen werden. Ob das dann wie gewünscht angekreuzt/berücksichtigt wird, steht auf einem anderen Blatt ... Aber dann hättest Du bei einer evtl. Klage schon wieder "Argumentationsmaterial".

Und aufpassen: manche (zum Glück die wenigsten, aber eben doch ein paar) Gutachter sind echt fies und lassen Dinge einfließen in die Beurteilung, von denen der Beurteilte gar nicht richtig gemerkt hat, dass er dabei beurteilt wird ... z.B.: "Ach, zeigen Sie mir doch mal Ihr Badezimmer!" (welches eine Treppe höher ist). Dann quält sich die Omi mehr schlecht als recht da hoch unter größter Anstrengung und schwups ist bei Treppensteigen später "selbständig" angekreuzt, obwohl man im Normalfall/Alltag sehr wohl massiv unterstützen muss und es aus Sicherheitsgründen auch da hätte machen sollen ... Also: sehr zurückhaltend dabei sein, einer scheinbar harmlosen Bitte nachzukommen, die irgendwie mit dem "Leistungsvermögen" zusammenhängen könnte. Ist zwar meistens tatsächlich harmlos, im Zweifel aber lieber sagen, dass das aufgrund des Gesundheitszustandes eben gerade nicht mehr geht ...

Euch alles Gute und noch einen schönen 2. Weihnachtsfeiertag!


LG,

Sille

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Ach, überlesen: Du bist beim Sozialverband und gar nicht VdK

Antwort von Sille74 am 26.12.2018, 1:57 Uhr

Ich war gedanklich irgendwie beim VdK, weil ich den als Besispiel aufgeführt habe. Vom Sozialverband weiß ich es natürlich nicht, wie es vei denen zwischen den Feiertagen aussieht. Probiere es auf jeden Fall, mit einem Berater zu sprechen!

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Re: Ach, überlesen: Du bist beim Sozialverband und gar nicht VdK

Antwort von Sternenschnuppe am 26.12.2018, 12:48 Uhr

Dankeschön :-)

Das sind 5 Minuten mit dem Auto, ich schaue einfach mal.

Problem meines Kindes ist ja unter anderem, dass er ja mit keinem redet den er nicht kennt, geschweige denn irgendwas macht, was derjenige möchte.
Beim letzten Termin brauchte es 10 Minuten bis ich das Kerlchen überhaupt nach unten bekam. Saß dann auf meinem Schoß und sagte nix.

Was ich dieses Mal nicht erzwingen werde.

Mich macht das leider alles fürchterlich nervös, weil ich mir so ausgeliefert vorkomme.
Schließe nicht aus da auch zu übertreiben.....

Einen schönen 2. Weihnachtstag

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Re: Ach, überlesen: Du bist beim Sozialverband und gar nicht VdK

Antwort von Sille74 am 26.12.2018, 17:41 Uhr

Für die Begutachtung ist das Verhalten Deines kleinen "Kerlchens" super . Je mehr er sich verhält wie immer (oder sogar "schlimmer") um so besser!

Lass Dich nicht stressen! Du machst Dir Gedanken und bist gut vorbereitet, mehr kannst Du nicht tun. Also alles gut, das wird schon! Aber ich verstehe, dass Du nervös bist, wäre ich auch. Versucht einfach, die Tage bis zur Begutachtung zu genießen.


LG,

Sille

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Re: Ach, überlesen: Du bist beim Sozialverband und gar nicht VdK

Antwort von Sternenschnuppe am 26.12.2018, 19:56 Uhr

Vielen Dank für Deine Worte.
Ja, ändern kann ich es eh nicht was passiert, nur gut vorbereiten.

Mal sehen ob beim Sozialverband morgen jemand ist.
Laut HP stehen die Feiertage bei den Öffnungszeiten und für morgen ist 09-12 Uhr geschrieben für die offene Sprechstunde.

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Update

Antwort von Sternenschnuppe am 27.12.2018, 12:16 Uhr

Hallo

Beim Sozialverband hing dann auch ein Zettel, dass sie zwischen den Jahren zu haben.
Habe aber eine Pflegeberatung erreicht, Familiara heißen die, da ist die Erstberatung kostenfrei.

Helfen sonst auch dann bei Widersprüchen und Klagen.

Er sagte die Aufgabe ist es nur die Widerspruchspunkte zu bewerten, ein komplett neues Gutachten sei nicht zulässig. Und der Gutachter sei verpflichtet, danach genau zu sagen wie er welche Frage bewertet hat, Darauf darf ich bestehen.

Er meinte ich muss mir wirklich keine Gedanken machen dass wir die 2 verlieren, dann müsste der Gutachter eine Wunderheilung nachweisen :-)

Ich soll meinen Widerspruch auf dem Tisch haben und diese Punkte verteidigen, die anderen wären ja gar nicht strittig.

Nun geht es mir besser, deutlich.

Geht alles schief, dann würden sie helfen und sind wohl zu 95% erfolgreich.
Kostet dann nicht wenig bei Erfolg, aber lohnt sich dennoch.

Hoffe mal so weit kommt es nicht .

Viele Grüße

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Bist Du bei Rehakids ?

Antwort von Ellert am 27.12.2018, 22:20 Uhr

Die kennen sich mit sowas aus
und ich dachte immer es gäbe nach der Umstellung einen gewissen Bestandsschutz...

dagmar

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Re: Bist Du bei Rehakids ?

Antwort von Sternenschnuppe am 28.12.2018, 0:48 Uhr

Hallo Ellert

Ja, bin ich, da las ich von Fällen wo beim Widerspruch weniger rauskam als man hatte.
Er hat ja seit September das erste Mal einen Pflegegrad, als ich das Gutachten bekam und dann studierte fielen mir die Ungereimtheiten auf und ich legte Widerspruch ein.

Der nette Herr heute am Telefon hat mir aber viel Angst genommen.

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Super!

Antwort von Sille74 am 28.12.2018, 1:45 Uhr

Ach so meintest Du das mit dem "von 0 anfangen".

Hmmmm ... im Grunde ist das Zweitgutachten schon eine Neuauflage der Begutachtung, wofür ein ANDERER Gutachter eingesetzt wird, der sich ein komplett eigenes Bild machen darf und soll. Es wird ja die Richtigkeit/Rechtmäßigkeit des erlassenen Bescheids nochmals überprüft. Und ganz REIN THEORETISCH kann das auch so ausfallen, dass ein noch niedrigerer Pflegegrad als der bisherige herauskommt. Dann kann unter gewissen, engen Voraussetzungen auch eine sog. "Verböserung" erfolgen. Schließlich soll ein Verwaltungsakt, auch ein begünstigender, ja letztlich rechtmäßig sein (s.o.). IN DER PRAXIS liegt der Fokus aber natürlich auf den strittigen Punkten, denn viele Punkte sind eben halt glasklar (sofern nicht, wie der Berater so schön sagte, eine Wunderheilung eingetreten ist).

Ehrlich gesagt, für den Fall, dass etwas schief läuft: ich finde, dieses familiaria-Dingsbums ist zwar sicherlich kompetent, aber sehr teuer. Beim VdK und wahrscheinlich auch beim Sozialverband Deutschlands bezahlst Du im Erfolgsfall NICHTS, nada, null (außer dem Mitgliedsbeitrag). Und da sitzen auch ausgewiesene Sozialrechts-Experten und die Erfolgsquote vei diesen ist ebenfalls sehr hoch. Und selbst die Gebühren bei einem Fachanwalt für Verwaltungsrecht sind, meine ich, niedriger ...

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Re: Super!

Antwort von Sternenschnuppe am 28.12.2018, 7:33 Uhr

Ja, das stimmt wenn ich genau darüber nachdenke.
Ich hoffe nun ersteinmal, dass es nicht so weit kommt.

Melde mich dann noch einmal wenn es Klarheit gibt.

Allen einen guten Rutsch und vielen Dank.

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Re: Bist Du bei Rehakids ?

Antwort von Ellert am 28.12.2018, 8:00 Uhr

huhu

dann habt Ihr den ja neu, dachte Ihr seid damals übergeleitet worden.

Das mit der pflege ist eh mein Lieblingsthema
bis wir damals bekamen war ein Anwalt sogar im Spiel
uns hattens ie schon als Gutachter Sportmedizinier geschickt
bzw der erste rief an mit der Frage nach dem Guten Tag
"lebt das Kind überhaupt noch" ehe er quasi umsonst eine Akte anlegt und herfährt

Und wir hatten schon Gutachter die nicht verstanden warum sie herbestellt wurden denn da wird ja alles nur schlechter statt besser was aus dm Krankheitsbild ersichtlich ist.
Das Leben mit behinderten Kindern ist mühsam und mit viel Kampf
alleine bis dann mit 18 die Betreuung durch ist...

bei uns ist es ja noch doofer, wir bekommen das Gutachten nicht, das hat nur die private Kasse und rückt es nicht raus, nur der bescheid an sich kommt weil den ja die Beihilfe braucht

LG dagmar

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Berichtest Du, wie es gelaufen ist?

Antwort von Sille74 am 28.12.2018, 16:43 Uhr

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Re: Berichtest Du, wie es gelaufen ist?

Antwort von Sternenschnuppe am 28.12.2018, 19:19 Uhr

Ja, gerne.

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Update nach MDK Besuch

Antwort von Sternenschnuppe am 03.01.2019, 19:51 Uhr

Hallo

Eine sehr nette Frau. Rief um acht an ob sie früher kommen darf, ein Termin wäre abgesprungen.
Schon am Telefon sehr sympathisch.

Sie blieb etwas über eine Stunde, mein Sohn versteckte sich zunächst, was völlig ok für sie war.
Dann kam er nach knapp 45 Minuten doch runter und drehte von Minute zu Minute mehr auf, hörte kein Stück und provozierte ohne Ende.
Antwortete auf keine Frage von ihr anständig.

Die Dame merkte wie unangenehm es mir war, sagte aber genau deswegen sei sie ja da, alles wäre gut. War es ja für den Anlass ja auch förderlich, hatte dennoch Tränen in den Augen, Pflegegeld würde ich sofort abbestellen und rückerstatten, wenn er mit sich besser klarkommen würde und diese Probleme nicht hätte.

Die Angst PG2 zu verlieren ist komplett weg, sie meinte ich muss mir wirklich keine Sorgen machen.
Sie wäre kurz davor gewesen nach Aktenlage zu entscheiden, aber ein Hausbesuch würde es eben doch besser untermauern. Und es ginge ja auch nur um wenige Punkte, die sie aber vertreten muss wenn sie sie gibt.

Ob es die 3 wirklich wird durfte sie nicht sagen, zwischen den Zeilen gab sie dies aber zu verstehen.


Es bleibt spannend, heute Abend will sie den Bericht an die Kasse senden.
Einen Betreuungsbedaed hat sie bescheinigt von 14 Stunden am Tag.
Sie sagte 24 Stunden, minus Schlaf, minus Schule.
Eindeutig.

Ok, so wie er sich aufgeführt hat :-(


Ich werde berichten, aber das war wirklich ein angenehmes Treffen.

Viele Grüße und einen schönen Jahrestart an alle, die meine Romane lesen :-)

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Das hört sich doch gut an hins. Pflegegrad!

Antwort von Sille74 am 07.01.2019, 15:24 Uhr

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