Chronisch kranke und behinderte Kinder

Hilfe für chronisch kranke und behinderte Kinder

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Geschrieben von mutti6 am 14.04.2021, 20:00 Uhr

Du hast ja eine eigene Impfberechtigung

Hier werden pflegende Personen erst ab PG 4 mitgeimpft, unabhängig vom Alter der zu pflegenden Person.
Sollte eine erhöhte Gefährdung der zu pflegenden Person vorliegen, kann man als Pflegeperson ggf. bevorzugt geimpft werden, aber das ist eine Einzelfallentscheidung und wird überall anders ausgelegt.

 
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