Guten Abend Frau Höfel, meine Tochter ist ganz überraschend in der 35. Woche nach vorzeitigen Wehen und Blasensprung auf die Welt gekommen. Ich hatte meiner Hebamme direkt am gleichen Tag Bescheid gegeben und sie hatte mir auch gratuliert, sich danach aber gar nicht mehr gemeldet. Dementsprechend hat auch bislang leider keinerlei Wochenbettbetreuung stattgefunden, obwohl ich den gleichen Tag noch nach Hause bin. Morgen darf ich meine Maus, nach fast vier Wochen, auch endlich nach Hause holen und ich hatte gehofft, dass meine Hebamme wenigstens jetzt häufiger zum Hausbesuch kommt, um z.B. ihr Gewicht zu kontrollieren. (Sie schafft noch nicht ihr Soll an der Brust und ich muss abgepumpte Milch aus der Flasche zufüttern.) Jetzt schlug sie mir vorhin als ersten Termin nächsten Dienstagmittag vor. Mir kommt die Zeit bis dahin recht lang vor, oder irre ich mich? Gilt der Hebammenvertrag denn jetzt überhaupt noch? (Mein Wochenbett ist ja jetzt fast vorbei und ich habe nächste Woche auch schon den Nachsorgetermin bei meinem Frauenarzt.) Wenn ja, auf welche Leistungen habe ich denn überhaupt noch Anspruch? Besonders auch auf mein kleines Frühchen bezogen. Vielen lieben Dank schonmal für Ihre Antwort! Schöne Grüße
von TristansMum am 02.12.2015, 22:33