Meine Schwester erwartet im Febr. ihr 2.Kind.
Das 1.Kind ist dann 18 Monate.
Nach dem 1.Kind bis zum 6.Monat war sie 10mal da und begründete es damit, dass mehr die KK nicht zahlen würde.
Trotz schwerwiegender Komplikationen während der Geburt (Reanimation, Intubation,...) und zu Hause enormen Kreislaufproblemen, meist nur liegend, öfter Zusammenbruch, ambulant in der Klinik,.... Die Hebamme kam binnen der ersten 3 Monate (die reiner Horror waren, weil meine Schwester nichts konnte obwohl sie wollte). 8mal, gab ihr Tipps im Umgang mit dem Baby. Das machte sie gut, hörte meiner Schwester zu, aber max. 45 Minuten, denn dann musste sie schon zum nächsten Termin. Das was sie ihr zeigte führten dann andere durch (bsp. Baby baden), weil meine Schwester es gar nicht konnte. Später kam die Hebamme nochmal zum Schauen wie sich alles eingespielt hat und um den 6.Monat nochmal wegen Ernährung/Beikosteinführung. Das wars. Wie gesagt: sie machte es gut, nur meine Schwester hätte sich mehr Kontakt, mehr Hilfe gewünscht.
Und im Nachhinein hätten wir uns gewünscht, dass sie uns Hilfen für die Zeit nach der Betreuung von ihr aufgewiesen hätte - hat sie aber nicht.
Inzwischen ist ein Umzug erfolgt und deswegen auch neuer Gynäkologe und neue Hebamme. Die Hebamme wies aber auch darauf hin, dass nur 10 Termine abgerechnet werden außer sie sind medizinisch notwendig.
Nur wie wird medizinisch notwendig begründet? Und wer macht das?
Was soll meine Schwester tun?
Lt. Gynäkologe soll sie sich schon jetzt schonen und am besten viel liegen. Aktuell geht es ihr vom Kreislauf her gut.
Mit einem 1-jährigen Kind mit schwerer Muskelhypotonie ist das aber nicht einfach, zumal sie mit ihm alleine ist.
Die Familie versucht zu helfen, doch wegen Berufstätigkeit geht das nur bedingt.
Nach der Geburt hat ihr Mann max. 6 Wochen frei und wie soll es danach weiter gehen? Nochmal so wie beim 1.Kind - da sind wir alle an unsere Grenzen gestoßen - geht nicht.
Krippenplatz hat das 1.Kind erst ab Sommer 19 (Okt. angedacht laut Krippe. Verhandlungen zu Aug. laufen. JA eingeschaltet.)
Was kann sie jetzt noch tun?
Sie möchte es planen um nicht wie beim 1.Kind dastehen.
Das 1.Kind kam zu früh. Die Gefahr besteht jetzt auch wieder.
Danke fürs Lesen und ich bin über Tipps/Hilfen sehr dankbar.
von
Ani123
am 10.12.2018, 15:43
Antwort auf:
Wie oft darf die Hebamme nach Abrechnung mit der KK kommen?
Liebe Ani,
wenden Sie sich bitte an die Schwangerschaftskonfliktberatung der Diakonie, Pro Familia, Donum vitae oder dem Sozialdienst der Kath. Frauen. Dort steht geschultes Personal zur Verfügung, welches sich Zeit für Ihr Anliegen nimmt, Raum für Ihre Fragen und Ihre Gedanken schafft! Und Hilfe vermitteln sie dort auch.
Liebe Grüße
Martina Höfel
von
Martina Höfel
am 10.12.2018
Antwort auf:
Wie oft darf die Hebamme nach Abrechnung mit der KK kommen?
Die Besuche der Hebamme sind zahlenmäßig tatsächlich begrenzt; ob diese jetzt tatsächlich ausgeschöpft wurden kann aus der Ferne nicht nachvollzogen werden.
Die Schilderung klingt aber so, als hätte die Schwester andere Vorstellungen von den Aufgaben einer Hebamme, z.B. "..Das was sie ihr zeigte führten dann andere durch (bsp. Baby baden), weil meine Schwester es gar nicht konnte". Die Hebamme gibt Anleitungen zur Kinderpflege, die Durchführung selber ist doch aber Elternsache.
"...meine Schwester hätte sich mehr Hilfe gewünscht...." - welche Hilfe genau ist gemeint? Sie hätte ggf. zusätzlich eine Haushaltshilfe brauchen können.
"...hätten wir uns gewünscht, dass sie uns Hilfen für die Zeit nach der Betreuung von ihr aufgewiesen hätte - hat sie aber nicht" - wurde explizit danach gefragt?
"...machte sie gut, hörte meiner Schwester zu, aber max. 45 Minuten, denn dann musste sie schon zum nächsten Termin..." - die Hebamme wird nicht nach Zeit, sondern pro Einsatz bezahlt. Richtzeit der KK pro Besuch liegt bei 30 Minuten....
Die Planung für`s nächste Kind sollte so aussehen, daß eine Haushaltshilfe engagiert wird, denn selbst wenn die Hebamme länger bleibt oder häufigere Besuche macht: sie ist für die medizinische Versorgung und Beratung von Mutter und Kind zuständig, der "große Rest" ist nicht ihre Sache.
von
Andrea6
am 10.12.2018, 16:14
Antwort auf:
Wie oft darf die Hebamme nach Abrechnung mit der KK kommen?
Huhu! Ich denke auch, ihr habt da falsche Vorstellungen! Wenn deine Schwester ein ernsthaftes Gesundheitsproblem hat, dann muss sie einen Arzt aufsuchen ... für Kreislaufprobleme nach dem Wochenbett ist die Hebamme einfach nicht mehr zuständig! Eine Hebamme begleitet die körperliche Rückbildubg und leitet an zum richtigen Umgang mit dem Baby!
Dass es mit dem ersten Kind deiner Schwester aufgrund der gesundheitlichen Probleme schwierig war, ist natürlich schlimm - aber auch damit hat die Hebamme nicht wirklich was zu tun! Wenn es deiner Schwester nicht gut geht, dann muss sie sich über die Krankenkasse oder privat bezahlt eine Haushaltshilfe besorgen oder der Partner muss länger Elternzeit/Urlaub nehmen!
Ich finde es toll, dass du dir Gedanken machst. Aber letztlich wollten deine Schwester und ihr Mann das zweite Kind zu diesem Zeitpunkt oder haben nicht „vorgesorgt“ (das geht ja niemanden etwas an, wieso weshalb warum), also müssen sie selbst mit der Situation klar kommen. Es ist doch toll, dass sie Familie in der Nähe haben, die unterstützen kann! Aber bzgl. Haushaltshilfe, Babysitter und Ähnliches müssen sich die werdenden Eltern auch selber aktiv werden!
Erste Anlaufstelle sollte der Frauenarzt sein, falls sie akut schon Hilfe braucht, nach der Geburt der Hausarzt/Frauenarzt, je nachdem, welches Problem vorliegt.
Alles Gute für euch!
Mitglied inaktiv - 10.12.2018, 16:49
Antwort auf:
Wie oft darf die Hebamme nach Abrechnung mit der KK kommen?
Warum hat der Mann nur 6 Wochen Zeit nach der Geburt? Er kann doch die ersten beiden Lebensmonat ab Geburt EZ nehmen und in diesem Zeitraum EG beziehen.
von
Felica
am 10.12.2018, 20:46