Frage: termine und abrechnung hebammenleistung?

guten abend, wieviele termine bekommt man als kassenpatientin von der krankenkasse bezahlt (schwangerschaft, geburt + nachsorge)? hat man als alleinerziehende anspruch auf mehr termine? wie ist das,wenn eine psychische erkrankung bekannt ist? rechnen hebammen über die chipkarte ob? ab welcher ssw darf ich denn die leistungen in anspruch nehmen und ab welcher ssw ist es sinnvoll? bin natürlich auch bei einer frauenärztin in behandlung. danke.

von Snief am 14.12.2014, 19:15



Antwort auf: termine und abrechnung hebammenleistung?

Liebe snief, Kollegin Andrea hat das Wichtigste schon gesagt. Hier finden Sie die genauen Abrechnungsmodalitäten. http://www.hebrech.de/juli2014.html Wichtig ist, dass Sie sich frühzeitig um eine Hebamme kümmern. Liebe Grüße Martina Höfel

von Martina Höfel am 15.12.2014



Antwort auf: termine und abrechnung hebammenleistung?

Die Hebammenleistungen bei Schwangerschaft, Geburt und Wochenbett sind zahlenmäßig limitiert, können aber durch ärztliches Attest über die Notwendigkeit (Frühgeburt, erhebl. Stillprobleme etc.) ggf. ausgeweitet werden. Einzelheiten hierüber führen in diesem Forum zu weit. Die Leistungen einer Hebamme können ab Beginn eienr Schwangerschaft in Anspruch genommen werden. Hebammen rechnen mit der Chipkarte über die Krankenkasse ab.

von Andrea6 am 14.12.2014, 19:36



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