Liebe Frau Höfel
Ich bin in der 16sssw+5 und würde gerne wissen,ab wann ich eine Hebamme in Anspruch nehmen darf und auf was ich dabei achten muss.Sollte die Hebamme auch in der Klinik in der ich entbinden möchte(07.07.03)tätig sein oder kann ich mir auch eine andere Hebamme unabhängig davon aussuchen?
Können Sie Kurse vorschlagen.Ich möchte gerne einen Geburtsvorbereitungskurs mit meinem Mann besuchen,weiss aber nicht ob da auch schon Schwangerschaftsgym dabei ist oder ob man einen extra Kurs besuchen muss?
Die Krankenkasse bezahlt soviel ich gehört habe 14 Std muss ich dann selber zahlen?
Zahlt die Krankenkasse die volle Betreuung der Hebamme vor und wärend der Geburt?
Vielen Dank Nicole
Mitglied inaktiv - 23.01.2003, 07:10
Antwort auf:
Schwangerschaftsgym,Geburtsvorbereitung
Liebe Nicole,
sofern Sie gesetzlich versichert sind (bei Privatversicherung bitte in den Vertrag schauen!), zahlt die Kasse die Betreuung der Hebamme vor, während und nach der Geburt im Rahmen der Hebammen-Gebührenverordnung.
Welche Hebamme Sie kontaktieren bleibt Ihnen überlassen. Das Vertrauensverhältnis muß stimmen!
Je nachdem welche Leistung Sie von Ihrer Hebamme erwarten, gibt den Ausschlag für den Termin des Kontaktes! Für Schwangerenvorsorge sofort, für Kurs und Nachsorge reicht die 20. SSW.
Ein Geburtsvorbereitungskurs hat immer gymn. Anteile. Schwangerengymnastik gab es früher - heute ist soviel dazu gekommen, dass wir es nun Geburtsvorbereitung nennen können.
Liebe Grüße
Martina Höfel
von
Martina Höfel
am 23.01.2003
Antwort auf:
Schwangerschaftsgym,Geburtsvorbereitung
Danke Frau Höfel für die Antwort.Ist es normal das ich öfters jetzt so ein ziehen in den Leisten habe?Sind das die Mutterbänder die sich dehnen,wie mir viele sagen?
Mitglied inaktiv - 23.01.2003, 21:31