Sehr geehrte Frau Höfel, wir sind zur Geburt unseren ersten Sohnes sehr zeitig ins Krankenhaus aufgebrochen. Ingesamt haben wir 15h im Krankenhaus verbracht. Die Schicht der Hebammen hat sich dabei überlappt. In der Nacht waren wir noch einmal 1h spazieren und die Hebamme hat ein anderes Kind zur Welt gebracht. Insgesamt haben wir sie 3h (2+1) durchgehend nicht gesehen. Sie hat uns nun die volle Zeit in Rechnung gestellt, ist dies zulässig? Als Selbstzahler ist es natürlich sehr Schade für uns, da wir die Geburt wegen unserem finanziellen Spielraum so günstig wie möglich halten wollten. Vielen Dank für Ihre Antwort im Voraus. Mit freundlichen Grüssen, Katja
Mitglied inaktiv - 28.03.2011, 17:54