Frage: Nachsorgehebamme, Fahrtkosten

Hallo, mein Problemchen liegt in der Abrechenbarket des "Anreiseweges" der nachsorgenden Hebamme. Ich wünsche mir eine Betreuung durch diese Hebamme, sie wohnt aber ca. 15-17km entfernt von meiner Wohnung (anderer Ort). Allerdings würde eine Hebamme aus meinem Ort (Großstadt), falls sie vom anderen Ende kommt, genauso weit fahren. Bei meiner Kasse (gesetzlich vers.) bekamm ich leider keine passende Auskunft, ich möchte aber aus sicher verständlichen Gründen nicht noch die Fahrtkosten der Hebamme zahlen müssen. Wer kann mir eine Auskunft geben, bzw. hat jemand in einem solchen Fall Erfahrung? Vielen Dank im Voraus! Bianca

Mitglied inaktiv - 21.05.2003, 10:56



Antwort auf: Nachsorgehebamme, Fahrtkosten

Liebe Bianca, bis 25 km Entfernung übernimmt die Kasse - steht so im Gesetz bzw. der Gebührenordnung! Da spielt es auch keine Rolle, ob Stadt- bzw. Bundesländ-Grenzen überschritten werden. Liebe Grüße Martina Höfel

von Martina Höfel am 22.05.2003



Antwort auf: Nachsorgehebamme, Fahrtkosten

Hallo Bianca, ich hatte damals auch in Erwägung gezogen, eine andere Hebamme zu nehmen. Mir wurde erzählt, daß bis 20 km Fahrtweg alles von der Krankenkasse übernommen wird. Meine Hebamme ist jetzt auch 15 km von uns entfernt und es sollte kein Problem darstellen. Liebe Grüße Nicole

Mitglied inaktiv - 21.05.2003, 12:22



Antwort auf: Nachsorgehebamme, Fahrtkosten

Hallo, meine Nachsorgehebamme war 20 km weit weg, und es gab kein Problem mit der Abrechnung mit der Krankenkasse. Ich wohne aber auch auf dem Land und die nächst Stadt ist halt 20 km weit weg. Es war allerdings nicht die nächste Hebamme. Steffi

Mitglied inaktiv - 22.05.2003, 19:42