Hallo,
ich hatte mich bei eine freiberufliche Hebamme erkundigt, wie es abläuft. Die von ihr angebotene Vorbereitungskurse enden knapp vor meinem Geburtstermin. Falls ich früher entbinden sollte und Kurse verpasse, müsse ich die Kurse selbst zahlen (ca. 8 EUR), da die Krankenkasse nur die tatsächliche besuchte Stunden zahlen wurden. Ausserdem käme sie nur 10 Tage nach der Entbindung, da die Krankenkasse nur das übernehmen. D.H. wenn ich 4-5 Tage im Krankenhaus bliebe, käme sie höchstens 2-3 Mal, da ich davon ausgehe, dass sie nicht jeden Tag käme ? Ich bin ein wenig skeptisch. Ist es wirlkich so ? Welche Anspruch hat man als Nachsorge ? In welche Fälle kommt die Hebamme bis zu 16 Mal innerhalb 8 Wochen ? Oder ist dies nicht mehr gultig ?
Danke im voraus.
Marion
Mitglied inaktiv - 04.10.2003, 19:54
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Nachsorge nur 10 T nach der Geburt ?
Deine Hebamme scheint etwas lustlos zu sein: Du hast Anspruch auf Hebammenhilfe bis zum 10. Tag nach der Geburt, bei Problemen (Stillen, Naht, Nabel, Rückbildung etc.) auch nach den 10 Tagen. Auch wenn Du 4 Tage im KKH bist kann sie 6 Tage lang täglich kommen!
Mitglied inaktiv - 04.10.2003, 20:05
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Nachsorge nur 10 T nach der Geburt ?
Meine Hebamme war schon im KH jeden Tag da und anschliessend zu Hause jeden Tag, insgesamt sicher mehr als 10 mal. Allerdings haben wir hier im KH nur ein Belegsystem, d.h. ich hatte meine Hebamme in der Vorsorge, bei den Entbindung und eben in der Nachsorge. Weiss nicht, ob sie da anders abrechnen kann.
LG, Tanja
Mitglied inaktiv - 05.10.2003, 14:19
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Nachsorge nur 10 T nach der Geburt ?
Hallo Marion,
hast Du Dich schon mal nach einer anderen Hebamme umgeschaut? Sie scheint wirklich kein sehr großes Interesse zu haben.
Normalerweise brauchst Du keine ausgefallene Kursabende selbst bezahlen, wenn Du vorzeitig entbindest (ich habe auch eine Woche vor Kursende entbunden, unde mußte nichts bezahlen). Wenn Du natürlich einfach nicht hingehst, weil Du keine Lust hast, ist das etwas anderes, dann finde ich es o.k., wenn man selbst zur Kasse gebeten wird.
Du hast jedenfalls länger als 10 Tage nach Entbindung Anspruch auf Hilfe, wenn es nötig ist. Du kannst ja mal bei Deiner Krankenkasse nachfragen, dann weist Du genau was sie bezahlen und mußt nicht einfach so alles glauben, was Dir diese Hebamme so erzählt.
LG und alles Gute
anna
Mitglied inaktiv - 06.10.2003, 12:23
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Nachsorge nur 10 T nach der Geburt ?
Danke euch,
meine Krankenkasse hat ebenfalls gemeint : "Blödsinn": sie wurden mir die selbtbezahlen Kursen auf Beleg erstaten. Allerdings nur 5 eur statt 8, wann diese Hebamme verlangt. Ich habe ebenfalls Ansprüch auf Hebamme. Sie kann auf Abruf jeden Tag bis zum 10. Tag kommen und ab den 11. Tag bis 8 Wochen 16 Leistungen leisten (tel. Beratung, Hausbesuch).
Danke.
Ich werde mich wohl nach eine Andere gücken.
Mitglied inaktiv - 13.10.2003, 14:49