Guten Morgen Frau Höfel,
ich (38 Jahre alt) bin momentan in der 31. Woche schwanger mit unserem dritten Kind.
Unsere große Tochter (4,5 Jahre alt) ist leider durch Komplikationen während/nach einer OP schwerbehindert (Cerebralparese). Sowohl mein Frauenarzt, als auch meine Hebamme, die mich zur Nachsorge betreuen wird, haben mir gesagt, dass ich meine Große mit ihren 15kg heben darf, da mein Körper das gewöhnt ist. Aber wie ist das im Wochenbett? Gilt das da auch?
Mein Mann ist voll berufstätig und kann nur die ersten zwei Wochen nach der Geburt Zuhause bleiben.
Außerdem wüsste ich gerne, wie das wäre, falls ich einen Kaiserschnitt bekommen müsste. Müsste ich mich dann noch mehr schonen?
Vielen lieben Dank für Ihre Antwort.
Schöne Grüße Linda
von
TristansMum
am 09.10.2015, 10:07
Antwort auf:
Heben im Wochenbett - besondere Situation
Liebe Linda,
natürlich können Sie Ihre Tochter heben. Die Frage ist, ob das Sinn macht.
Das Mutterschutzgesetz sagt nicht umsonst in §4 "(2) Werdende Mütter dürfen insbesondere nicht beschäftigt werden
1.
mit Arbeiten, bei denen regelmäßig Lasten von mehr als fünf Kilogramm Gewicht oder gelegentlich Lasten
von mehr als zehn Kilogramm Gewicht ohne mechanische Hilfsmittel von Hand gehoben, bewegt oder
befördert werden. Sollen größere Lasten mit mechanischen Hilfsmitteln von Hand gehoben, bewegt oder
befördert werden, so darf die körperliche Beanspruchung der werdenden Mutter nicht größer sein als bei
Arbeiten nach Satz 1,"
entnommen: http://www.gesetze-im-internet.de/bundesrecht/muschg/gesamt.pdf (Letzter ZUgriff 9.10.2015)
Nach einem Kaiserschnitt ist das Heben für drei Monate zu unterlassen. Die Narbe sollte nach 6 Wochen verheilt sein, aber Mikrofissuren können Probleme machen. Diese kleinsten inneren Verletzungen führen zu Verwachsungen und diese können später höllische Schmerzen verursachen.
Sprechen Sie mit den Frühen Hilfen, damit Sie Unterstützung bekommen.
Liebe Grüße
Martina Höfel
von
Martina Höfel
am 09.10.2015