Hallo,
ab wann hat man ein Recht auf eine Haushaltshilfe von der Krankenkasse? Ich hatte in der 22. SSW und in der 25. SSW vorzeitige Wehen, mein Muttermund ist aber im normalen Bereich. Ich selbst bin allerdings dauerüberlastet, da ich schon einen 2 1/4 jährigen Sohn habe, ansonsten aber keinerlei Hilfe. Mein Mann kann mich auch nicht entlasten, da er als Selbstständiger derzeit selbst kaum Zeit zum Schlafen findet. Naja, und jetzt habe ich auch noch eine üble Erkältung mit Fieber und dergleichen.
Danke schon mal für die Antwort
Silke
Mitglied inaktiv - 10.06.2008, 16:07
Antwort auf:
Haushaltshilfe
Liebe Silke,
Haushaltshilfe ist eine Leistung, die durch die gesetzliche Krankenversicherung erbracht werden kann, wenn die haushaltsführende Person, aus gesundheitlichen Gründen nicht in der Lage ist, den Haushalt zu führen und auch keine andere im Haushalt lebende Person den Haushalt weiterführen kann (Bsp.: Ehegatte beruflich außer Haus).
Das ist bei Ihnen der Fall.
Bitte wenden Sie sich an Ihre Krankenkasse.
Liebe Grüße
Martina Höfel
von
Martina Höfel
am 10.06.2008
Antwort auf:
Haushaltshilfe
Ist dies nur für den jetzigen Zustand mit Erkältung der Fall, oder sind die wiederkehrenden vorzeitigen Wehen Grund genug für eine Haushaltshilfe? Ich könnte mir vorstellen, dass ich wieder gesund bin bis das mit der Versicherung am laufen ist. So war das wenigstens bei einer Freundin. Sie sollte nur noch ein Paar Formulare für die Versicherung ausfüllen, aber als diese Formulare 2 Wochen später bei ihr ankamen, da war sie auch schon wieder gesund und hat die HH nicht mehr benötigt.
Danke nochmals für die Antwort!!
Mitglied inaktiv - 10.06.2008, 23:04
Antwort auf:
Haushaltshilfe
Liebe Klumpi,
vorzeitige Wehen und dazu ein Kleinkind sind Grund genug!
Liebe Grüße
Martina Höfel
von
Martina Höfel
am 11.06.2008