Guten Tag , ich habe eine frage weis aber nicht ob Sie diese beantworten können

M. Sc. Martina Höfel Frage an M. Sc. Martina Höfel Master of Science in Midwifery, Hebamme im DHV - Deutscher HebammenVerband e.V.

Frage: Guten Tag , ich habe eine frage weis aber nicht ob Sie diese beantworten können

Ich bin in der 6ssw und mein Arbeitsvertrag läuft am 30.11.16 aus da ich aber schon am 1.10.16 in mutterschutz gehe weil meine Arbeit zu anstrengend ist und zu riskant für die Schwangerschaft jetzt wollte ich frage kann mein chef mich kündigen im mutterschutz auch wen mein Vertrag am 30.11. Ausläuft oder darf er mich nicht kündigen im mutterschutz ? Wäre echt lieb wen Sie mir das beantworten könnten bin leicht überfordert den im Inet steht das er im mutterschutz mich nicht kündigen darf aber da ist dann die fragen was ist wen in der zeit der Vertrag ausläufrt ? Viele liebe Grüße Romina Ernst

von Romina Ernst am 24.09.2016, 13:22



Antwort auf: Guten Tag , ich habe eine frage weis aber nicht ob Sie diese beantworten können

Bin nicht die Fachfrau aber meiner Meinung nach läuft der Vertrag einfach aus - da Befristung. Im Forum von Frau Bader gibt's rechtliche Hilfe. Lg http://m.rund-ums-baby.de/recht/Vertrag-laeuft-im-Mutterschutz-aus-Krankenversicherung-Elterngeld_99345.htm

Mitglied inaktiv - 24.09.2016, 14:28



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Nachtrag: Frage präzisieren. 6 SSW und Beginn Mutterschutz im Oktober? Beschäftigungsverbot vom AG gemeint? Wenn ja, warum zum Tag x erst und nicht gleich? Geld vom AG würde es dann bis 30.11.16 geben. Meldung bei der Agentur für Arbeit schon gemacht? (Der AG muss keine Kündigung aussprechen, da Befristung.)

Mitglied inaktiv - 24.09.2016, 14:33



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Ich glaube Du verstehst da einiges grundlegend falsch. Du gehst sicherlich nicht im Oktober in den Mutterschutz. Mutterschutz ist IMMER nur die 6 Wochen vor Geburt - dann freiwillig und die 8 bzw 12 Wochen bei Mehrlingen/Frühgeburt nach der Geburt - dann gesetzliche Pflicht. Was bei dir evtl greift ist ein Beschäftigungsverbot. Solltest Du das aber über jegliche Tätigkeit bekommen, dann hast Du ein echtes Problem. Dann bekommst Du nämlich nicht einmal ALG1 sondern Krankengeld wenn Dein Arbeitsvertrag ausläuft. Und kündigen muss dich ja niemand, der läuft einfach aus. Also nichts mit Kündigungsschutz. Hast Du ein BV seitens des AG das für diese bestimmte Tätigkeit ist, dann hast Du dich hoffentlich bereits beim Arbeitsamt als arbeitssuchend gemeldet. Dann bekommst Du immerhin ALG1. Hast Du dich noch nicht gemeldet - das muss man 3 Monate vor Vertragsende - dann gibt es da evtl eine Sperre. Würde ich dann schleunigst machen. Und dann such dir eine neue Arbeit. Immerhin bist Du "nur" schwanger, nicht krank. Ist in deinem Interesse das Du ein Einkommen hast und da ist es völlig egal was oder wofür. Solange es arbeitstechnisch geht würde ich da echt (fast) alles machen. DENN!!! und jetzt kommt das wichtigste, jeden Monat den du kein Einkommen hast, geht mit 0 € in die Berechnung für das Elterngeld ein. Krankengeld und ALG1 gelten als kein Einkommen, sind also auch 0 € jeden Monat. je nachdem was du jetzt bis zum Ende des Vertrages verdient hast, kann das also im schlechtesten Fall der Fälle fast auf Mindestsatz von 300 € runtergehen. Wenn Dir das langt, alles OK, wenn nicht, würde ich ganz, ganz, ganz schnell den Hintern hoch bekommen. Und das ist jetzt echt nicht böse gemeint. Denk auch daran wegen der Krankenversicherung. Weil wenn das Arbeitsamt dir eine Sperre aufbrummt musst Du dich selbst versichern. Mutterschutzgeld mal ganz außen vorgelassen, im schlechtesten Fall gibt es da auch nichts außer den kleinen Anteil von der Krankenkasse. Mangels Arbeitgeber kann der dir ja nichts geben, genauso wenig wie du dann eine Elternzeit in dem Sinne hast. Bei wem willst Du die melden wenn Du keinen Arbeitgeber hast? Spätestens wenn das Elterngeld durch ist stehst du dann vor dem nächsten Problem. Warum hast Du deinem AG so früh Bescheid gegeben wenn man dir evtl eine Vertragsverlängerung gegeben hätte. Da hätte man besser erst einmal sich bemüht. Zumal in der 6ten SSW ja eh noch alles offen ist.

Mitglied inaktiv - 24.09.2016, 14:52



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Liebe Romina, Ihr Vertrag läuft einfach aus. Da ist keine Kündigung nötig. Wenn Sie keine erneuten Einkünfte ausser ALG1 oder Krankengeld in der Schwangerschaft wirkt sich das negativ auf das Elterngeld aus. Liebe Grüsse Meike Meier

von Meike Meier am 24.09.2016, 17:27