Frage: Frage

Liebe Frau Höfel, ich wollte nochmal nachfragen... hatte einen Kaiserschnitt und davor eine Einleitung. In Rahmen der Einleitung wurde mir ein Tropf verabreicht, von dem ich total benebelt war und der den MuMu weich machen sollte. Was ich bekommen habe, weiß ich allerdings nicht. Parallel dazu gab es einen Wehentropf. Können sich diese beiden Mittel "behindert" haben. Mein Muttermund hat sich nämlich trotzdem nicht geöffnet bzw in vier Stunden nur 1-2 cm und Wehen wurden auch wieder weniger.. manchmal frage ich mich, ob eine PDA nicht besser gewesen wäre. Habe gehört, dadurch kann sich manchmal auch der Mumu öffnen?! Die Hebamme die ich hatte war nämlich leider sehr unsicher und manchmal fragt man sich, ob es nicht hätte anders laufen können. Wobei ich sagen muss, dass ab der ersten Wehe die Herztöne meines Sohnes schlecht wurden, also bei jeder wehe runter und danach wieder hoch. Daher wurde dann, nachdem sich eine Weile nichts am Mumu getan hat und die Wehen nicht richtig in Gang kamen ein Kaiserschnitt gemacht. Vg

Mitglied inaktiv - 16.06.2017, 08:51



Antwort auf: Frage

Liebe Janini, bitte lassen Sie sich von der Klinik das Verlaufsprotokoll der Geburt und das Partogramm geben/schicken (nicht nur den Geburtsbericht). Dort muss der Name des Medikaments verzeichnet sein. Sie haben nach § 810 BGB das Recht der Einsichtnahme. Dabei muß man Ihnen nicht die Originale aushändigen, sondern kann Ihnen eine Kopie zukommen lassen (BGH, Az. VI ZR 222/79 und Az. VI 177/81) Bitte NICHT den Geburtsbericht, sondern Kopien der Akte (Name, Vorname, Geburtsname, Geburtsdatum) für den Zeitraum von-bis....... anfordern! Manchmal muss man a) hartnäckig sein und b) mit einem Paragraphen wedeln. Liebe Grüße Martina Höfel

von Martina Höfel am 16.06.2017