Frage: Ab wann kann Mann Arbeitsverbot bekommen

Ab wann kann Frauenarzt die Arbeitsverbot aussprechen

von Hana55 am 08.10.2016, 08:05



Antwort auf: Ab wann kann Mann Arbeitsverbot bekommen

Liebe Hana, ein Beschäftigungsverbot kann man zu jedem Zeitpunkt der Schwangerschaft bekommen - aber nur, wenn medizinische Gründe gegen eine Weiterbeschäftigung sprechen. Liebe Grüße Martina Höfel

von Martina Höfel am 08.10.2016



Antwort auf: Ab wann kann Mann Arbeitsverbot bekommen

;-)

von ER2011 am 08.10.2016, 11:16



Antwort auf: Ab wann kann Mann Arbeitsverbot bekommen

In der Regel, wenn der Arbeitsplatz nicht den Vorschriften des Mutterschutzgesetzes entspricht, der Arbeitgeber den Arbeitsplatz diesbezüglich auch nicht ändert/anpasst und bei Fortführen der Arbeit die Gesundheit von Mutter und/oder Kind gefährdet sind. Die üblichere Vorgehensweise ist jedoch, dass das Beschäftigungsverbot (so die korrekte Bezeichnung) vom Arbeitgeber ausgesprochen wird, wenn er der Schwangeren eine Arbeit im Rahmen der Vorschirften des Mutterschutzgesetzes nicht bieten kann.

von Sari87 am 08.10.2016, 11:46



Antwort auf: Ab wann kann Mann Arbeitsverbot bekommen

Ein Beschäftigungsverbot wegen der Arbeit als solches, weil zB mit dem Mutterschutz nicht vereinbar der FA gar nicht ausstellen. Das ist alleinige Sache des Arbeitgebers. Denn der alleine kann nur sagen ob er nicht evtl einen Ersatzarbeitplatz hat der dann mit dem Mutterschutz vereinbar ist. Bei jeder Schwangerschaft muss der Arbeitgeber deshalb eine mögliche Gefährdung in Betracht nehmen. macht er das nicht, kann man sich an das Gewerbeamt wenden, die prüfen das dann. Der Frauenarzt selbst darf ein Beschäftigungsverbot nur dann ausstellen, wenn die Schwangerschaft selbst Mutter und/oder Kind massiv gefährden würde, egal welche Tätigkeit die Frau nach geht. Und auch nur dann, wenn das Mittel der Krankschreibung nicht ausreichend ist. Eine Krankschreibung geht nämlich immer einem Beschäftigungsverbot vor. Unterschied dabei ist, nach 6 Wochen krankschreibung geht die Schwangere ins Krankengeld, mit der entsprechenden Bescheinigung das es schwangerschaftsbedingt ist hat das aber wenigstens auf das Elterngeld keinen negativen Einfluss. Und, ein Arzt darf auch ein Teilbeschäftigungsverbot aussprechen, kann also sagen, die Frau darf eine bestimmte Tätigkeit nicht mehr machen und/oder nicht über eine bestimmte Dauer pro tag arbeiten.

Mitglied inaktiv - 08.10.2016, 18:13