Guten Tag Herr Prof. Dr. Abeck, die Frage ist vielleicht doof, aber eines habe ich noch nie richtig verstanden: Wenn ich meine Tochter morgens vor dem Kindergarten mit einer 30er Sonnencreme eincreme, besteht am Nachmittag noch Sonnenschutz (wenn sie natürlich nachgecremt wird)? Sie ist sehr hellhäutig, also gehe ich von 5 Minuten Eigenschutz aus. Bei LSF 30 verlängert sich dieser auf 150 Minuten. Zählt nun nur die Zeit, die sie tatsächlich in der Sonne ist oder bereits ab dem eincremen morgens? Ich nehme doch mal an, nur die tatsächliche Sonnenzeit, so dass LSF 30 eigentlich reichen müsste, wenn sie morgens und nachmittags etwa eine Stunde draußen wäre? Vielen Dank!
von miaandme am 10.04.2018, 23:09