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Nachbarshund

Thema: Nachbarshund

Hallo ihr Lieben! Ich hätte gern mal eure Einschätzung zu folgendem Thema: Unsere Nachbarn haben einen Hund (Wolfspritz, ca. 1,5 Jahre alt) um den sie sich überhaupt nicht kümmern. Er ist den ganzen Tag auf dem Hof und darf, wenns hoch kommt, ein Mal am Tag für fünf Minuten auf die gegenüberliegende Wiese. Nun ist die Familie im Urlaub und ein Mal am Tag kommt eine Bekannte vorbei und gibt dem Hund Futter und geht wieder. Die sind jetzt schon zwei Wochen weg und kommen Sonntag wieder, also gut drei Wochen, die der Hund praktisch unbeaufsichtigt ist. Nun ist es aber so, für mich vollkommen verständlich, dass der Hund echt auffällig ist, extrem bellt und gegen den Zaun springt, ganz besonders, wenn er einen Hund sieht. Ich hab echt Angst, dass der irgendwann mal durchdreht, wenn ich mit Hund und Kind da unterwegs bin. Was tun?

von februar2007 am 19.07.2011, 11:42



Antwort auf Beitrag von februar2007

kannst du ihn umgehen? also dass du nicht direkt an dem haus vorbei musst oder geht es nicht? ich würde den hund wenn es geht umgehen und wenn sie wieder da sind mit ihnen reden ob sie das nächste mal den hund nicht zu bekannten bringen können wenn sie in den urlaub fahren und wenn es nochmal passiert und er wieder so ist, kann man überlegen das ordnungsamt einzuschalten bzw sich zu beschweren bei einer zuständigen stelle.... lg jasmin

von Loona85 am 19.07.2011, 11:45



Antwort auf Beitrag von februar2007

Hm, habe gerade mal kurz bei Wikki nachgelesen, vom Charakter sollen sie eigenltlich leicht erziehbare aber ohne Druck - umgänglich sein. Ich habe es aber anders erlebt und auch vom erzählen, es sind super Wachhunde und schießen dabei leicht übers Ziel hinaus -sprich beissen und pöbeln. Ich würde mal das Ordnungsamt informieren, kann ja wohl nicht sein, dass da nur einer zum Füttern kommt

von taram am 19.07.2011, 12:17



Antwort auf Beitrag von februar2007

Ich bemesse die Angst vor Hunden immer an dem Vertrauen gegenüber dem Besitzer (wenn beide zusammen unterwegs sind). Hat er ihn im Griff, wie geht er mit ihm um , wie kommuniziert er mit der Umwelt ("der tut nix ") etc. Ist der Hund unter solchen Umständen alleine, hätte ich erstmal null Vertrauen. Wie sicher ist der Zaun? Gibt es da Bedenken, gäbe es ja schon zwei Gründe, Polizei, Tierschutz oder Ordnungsamt zu informieren. Würde ich schon wegen den beschriebenen Umständen machen, das klingt ja grausig für ein Tier, was normalerweise in irgendeinem Sozialverband lebt.

von Sternspinne am 19.07.2011, 12:30



Antwort auf Beitrag von februar2007

Beim Ordnungsamt oder örtlichen Tierschutzverein anrufen, dass der Hund nicht artgerecht gehalten wird. Dann wirst du dich allerdings darauf einstellen müssen, dass die Nachbarn nicht mehr gut auf die zu sprechen sein werden...

von Morla72 am 19.07.2011, 12:31



Antwort auf Beitrag von februar2007

Beim Ordnungsamt oder örtlichen Tierschutzverein anrufen, dass der Hund nicht artgerecht gehalten wird. Dann wirst du dich allerdings darauf einstellen müssen, dass die Nachbarn nicht mehr gut auf die zu sprechen sein werden...

von Morla72 am 19.07.2011, 12:31



Antwort auf Beitrag von februar2007

ich würde auch beim ordnungsamt anrufen wobei ich immer dachte das man da auch anonym bleiben kann...

von Arndti am 19.07.2011, 13:04



Antwort auf Beitrag von februar2007

Auch von mir: bitte schnellstens beim Tierschutzverein anrufen. Das was Deine Nachbarn mit dem Hund machen ist Tierquälerei! Wo macht er denn sein Geschäft? Normalerweise ist es Hunden unangenehm in den eigenen Garten zu machen. Der ganze Hof muss doch voll sein und bis zum Himmel stinken! Es kann auch sein, dass er aus Verzweiflung bellt, da er alleine ist.

von Margot75 am 19.07.2011, 13:25



Antwort auf Beitrag von Margot75

Ja, ich schließe mich den anderen an: Ordnungsamt oder Tierschutzverein/Tierheim anrufen.

von Zombibi am 19.07.2011, 14:03



Antwort auf Beitrag von februar2007

Solange der Hund ausreichend Nahrung und Auslauf hat und für seine physische Konstitution gesorgt ist, WIRD er artgerecht gehalten (sonst müßte der Tierschutz in jede 3. Wohnung einrücken, um Wohnungskatzen oder Kleintiere zu befreien). Ebenfalls gibt es für das Ordnungsamt nichts zu beanstanden, solange das Grundstück sicher eingefriedet ist. Man kann das nun gut finden, oder nicht, aber es liegt keine Tierquälerei nach Tierschutzgesetz vor, wenn die Umstände wie von Dir beschrieben sind. Weder Ordnungsamt noch Tierschutz werden etwas machen können (wobei sie natürlich durchaus empfehlen können, an den Haltungsbedingungen etwas zu ändern.) Er verteidigt sein Revier, erst recht gegen Artgenossen, unter den gegebenen Umständen normal. Ich denke, außer eindringlichen Gesprächen mit den Nachbarn in der Hoffnung, etwas zu bewirken, wird man wenig machen können.

von Caipiranha am 19.07.2011, 18:35