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Geschrieben von mama von Joshua am 07.09.2011, 16:37 Uhr

Eigentlich nicht

Bei uns ist das so, daß der Arzt der eine Bissverletzung versorgt, dies an das zuständige Ordnungsamt melden muss. Zum einen geht dieser Biss in die Beissstatistik des entsprechenden Bundeslandes ein, zum andern kommt das Ordnungsamt vorbei und entscheidet dann mit dem Halter zusammen wie es weitergeht.

Normalerweise bekommt der Halter dann diverse Auflagen wie z.B. Maulkorbpflicht ausserhalb, Auferlegung des Hundeführerscheins, Wesenstest etc.

Es kann aber auch sein, daß der Hund durch das Ordnungsamt beschlagnahmt wird, wenn man Gefahr vermutet oder das Ordnungsamt sieht, daß der Hund nicht artgerecht gehalten wird.

Eigentlich dürfen TÄ ein Tier nicht einfach einschläfern weil es gebissen hat, es sei dem die Anordnung kommt vom Ordnungsamt und das kommt nur ganz, ganz selten vor- denn es handelt sich schlicht und einfach um die Tötung eines Wirbeltieres und das widerrum ist per Tierschutzgesetz verboten.

Leider gibt es aber genug TÄ, denen das Tierschutzgesetz scheissegal ist

 
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