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Frage bezgl. Anmeldung des Hundes bei der Gemeinde???

Thema: Frage bezgl. Anmeldung des Hundes bei der Gemeinde???

Hallo, ich habe ein kleines Problem..vielleicht könnt ihr mir weiter helfen? Mein Hund ist ein Mischling. Vor der Anmeldung habe ich ihn vom Tierarzt untersuchen lassen und habe ihn gefragt, wie groß unser Wauzi ca. wird. TA meinte, das er nicht höher als 40 cm wird. So, nun ist mein Hund 40 cm , aber erst 4 1/2 Monate. Das heisst ja, das er noch ein bisschen größer wird, oder? Bei der Anmeldung muss man ja angeben, ob der Hund unter 40cm oder über wird, da habe ich ihn unter 40cm angemeldet. Muss ich ihn ummelden oder gar einen Hundeführerschein machen, wenn er jetzt noch mehr in die Höhe geht? Vielleicht war jemand mal in der gleichen Situation oder kennt sich damit aus? LG caju

Mitglied inaktiv - 13.04.2010, 10:55



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Wenn er jetzt schon so groß ist wirst du es ummelden müssen. Nicht das sie hinterher sagen, das du falsche Angaben gemacht hast. Wachsen wird er wohl auf jeden Fall noch, mit 4 1/2 Monaten dürfte er noch nicht ausgewachsen sein. Du musst einen Test machen, stimmt. Ist aber super leicht und man kann es bei den meisten Tierärzten machen. LG

Mitglied inaktiv - 13.04.2010, 11:08



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Hi, danke für deine Antwort...werde mal mit meinem TA Kontakt aufnehmen. LG

Mitglied inaktiv - 13.04.2010, 11:11



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Ich würd bei der Gemeindeverwaltung anrufen und dort nachfragen was du machen sollst. Bei uns z.B. muss man nur die Rasse angeben und ob es sich um einen Listenhund handelt oder nicht. Je nachdem wird die Steuer berechnet.

Mitglied inaktiv - 13.04.2010, 12:14



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Hallo, so weit ich weiß, hat die Hundesteuer nichts mit der Größe zu tun - bei uns gibts nur die Unterscheidung nach Hunderassen - sprich die sogenannten Kampfhundrassen und derern Mischlinge müssen eine höhere Steuer bezahlen. Eine Unterscheidung nach Große gibt es nicht - angemeldet werden muss jeder Hund. Lg Dhana

Mitglied inaktiv - 13.04.2010, 13:28



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ob man einen kleinen Hund, einen Großen Hund (für den man einen Sachkundenachweis benötigt) oder einen Listenhund (der ja wieder andere Auflagen hat) anmeldet. Hier muss man halt für die 20/40 Hund (mit mehr als 20kg und/oder über 40cm) halt diesen Nachweis haben. http://de.wikipedia.org/wiki/20/40-Hund

Mitglied inaktiv - 13.04.2010, 13:31



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Sorry, hab ich nicht darauf geachtet, da es bei uns diesen Nachweis nicht gibt. Aber seltsam finde ich es trotzdem - da oft gerade die recht kleinen Hunde dringender die Erziehung brauchen würden - sprich so manchem Westi-Besitzer bei uns in der Gegenden würde so ein Sachkundenachweis gut tun - wenn ich nochmal den Satz höre, der tut gar nix ... da könnte ich schon... LG Dhana

Mitglied inaktiv - 13.04.2010, 13:34



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nicht viel. Das sind allgemeine, sehr leichte Fragen. Ca. 20st. aus einer Liste rausgesucht. Durchfallen kann man auch nicht, wenn Fehler drin sind bespricht das der Arzt mit dir, du bekommst den Nachweis und fertig. Aussagkräftig ist der Wisch also wirklich nicht.

Mitglied inaktiv - 13.04.2010, 13:36



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Ich werde mich in den nächsten Tagen mit dem TA in Verbindung setzten. Ich habe keinen Listenhund.Die Steuern sind hier in der Gemeinde alle gleich, egal ob groß, klein, Kampfhund oder sonst was. Jeder zahlt das gleiche. Es geht mir auch nur darum, ob ich meinen Hund noch ummelden muss oder es so lassen kann. Danke euch... LG caju

Mitglied inaktiv - 13.04.2010, 15:57



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Der Hund muß (ab 20 kg und/oder über 40 cm ) beim Ordnungsamt gemeldet sein. Hast Du ihn zunächst nicht melden müssen bzw. bei der Anmeldung zur Hundesteuer angegeben, daß er unter diese Grenze fällt, dann mußt Du die Anmeldung bei "Grenzüberschreitung" nachholen. An der Hundesteuer ändert das nichts. Problematisch wird es nur, wenn Du mal mit den Ordnungshütern ins Gehege kommst (Hund nicht angeleint oder irgendwelche Leute zeigen Dich wegen was auch immer an). Kommt raus, daß der Hund nicht beim Ordnungsamt gemeldet ist obwohl meldepflichtig wird ein Bußgeld fällig. Für diese Hunde ist ein Sachkundenachweis erforderlich, wenn man nicht nachweisen kann, daß man bereits seit mindestens 3 Jahren Hundebesitzer ist und/oder Inhaber des Jagdscheines. Der Sachkundenachweis kann beim TA eingeholt werden und da liegt der Hase im Pfeffer: DER wird einen nicht durchfallen lassen, sondern will einen ja als Patient behalten. Die Frage kann man sich im Internet samt Antworten anschauen. Also: total albern, um damit sicherzustellen, daß Halter "großer" Rassen über die erforderliche Sachkunde verfügen. Zumindest hier in NRW ist das in den meisten Gemeinden so im Rahmen der Landeshundeverordnung, die letztlich nach ein paar Beißattacken großer Hunde nur dazu da war, politischen Aktionismus zu zeigen und für "Volkesruhe" zu sorgen. Den "Pudelskern" trifft das nicht, denn damit wird kein Hundehalter "sachkundiger" der es schon vorher nicht war.

Mitglied inaktiv - 14.04.2010, 09:01