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Hund vom Tierheim - Halterwechsel wie moeglich?

Thema: Hund vom Tierheim - Halterwechsel wie moeglich?

Hallo Um es kurz zu machen: der Hund meines Mannes ist tagsueber bei seinen Eltern, da er nicht mit unseren drei Kindern klar kommt. Schwiegermutter ist mit meinem Mann Die Bezugsperson fuer den Hund. Nun ist sie hueftoperiert und muss sechs Wochen zu Hause bleiben bis sie in die Reha kann. Sie ist pflegebeduerftig und kann eben nicht mehr gehen, bzw sie bewegt sich zwischen Bett und Hilfsmitteln hin und her. Wir sehen ein Problem darin , dass der Hund sie zum stuerzen bringen koennte, sie in unbedachtem Moment zwicken koennte... Das Risiko will sie Bewusst eingehen, wir nicht. Allerdings wird der Heilungsprozess ja auch von der Psyche beeinflusst und da waere der Hund unabdingbar, so sehr haengt sie an ihm. Versicherungstechnisch waere es wohl eine Katastrophe, wenn sie vom Hund was auch immer erleiden sollte, da bei Verwandten die nicht greift. Meine Idee waere den Halter zu wechseln, aber das scheint der Vertrag mit dem Tierheim auszuschliessen. Hat von Euch schon jemand so etwas vorgenommen? Fuer den Hund und Schwiegerdrachen soll es dann eben wie immer sein, aber eben auf ihre Gefahr. Lg f

von reblaus am 23.02.2011, 22:29



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ich würd im tierheim nachfragen.

von SaRaNi am 23.02.2011, 22:33



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Wieso soll der Hund (fuer den sie die Hauptbezugsperson ist) sie ploetzlich zwicken sollen? Oder zum stuerzen bringen? Wenn der Hund einigermassen erzogen ist, sehe ich gar keine Problem darin, dass er bei ihr bleibt - es muss nur jemand anders mit ihm Gassi gehen. LG Connie

von streepie am 24.02.2011, 10:13



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Hallo! Deine Schwimu liebt den Hund und wird schon wissen, ob er für sie gut ist oder nicht. Und wieso soll er sie beißen oder umwerfen. Tiere spüren wenn jemand kränklich ist und er wird für sie eine psychische Hilfe sein über diese Zeit zu kommen. Laß ihr den Hund, ggfs. melde den Hund auf sie, das Tierschutzhaus wird das denke ich erlauben. Haftpflicht sollte aber sowieso abgeschlossen sein egal wem der Hund gehört. LG Traude

von mini99 am 24.02.2011, 10:29



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Das verstehe ich auch nicht, ist der Hund so wild, dass er sie umwerfen würde? Und wieso zwicken? Lg, Nina

von Ninaaa am 24.02.2011, 10:34



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Das finde ich merkwürdig.. Zum Hundeproblem : ich würde es dem TH schildern. LG

von märzmama am 24.02.2011, 13:07



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lies den ausgangstext nochmal ;-)

von SaRaNi am 24.02.2011, 14:55



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s

von märzmama am 24.02.2011, 15:28



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Der Hund ist es dort drueben gewohnt , dass er der Ton angibt: wo er liegen will( dann darf man bestenfalls ueber ihn drueber steigen); wann er raus in den Hof will ( dann muss Schwiegervater ihn rauslassen - kann selber kaum gehen und muss nun wegen jedem Pups von Schwiegermutter springen), wann er wieder rein will, wann er in den Kofferraum will etc. Nach den Kindern oder wenn man auf sein Haarkleid ( lange Haare) tritt schnappt er gerne (aua). Auch springt er vor Freude gerne einen an und hoert ebeb NICHT auf das was er gesagt bekommt. ( nur wenn man essen in der hand haelt). Vor Kratzern (er hat vorne 2cm lange Krallen- da wirbelsaeule falsch gewachsen ist) habe auch Angst, sie sagt dass die chemo , die sie bekommt, ihr Immunsystem zum erliegen gebracht hat...gut die Tabletten nimmt sie zwar erst wieder nach der Reha, aber ein entzuendeter Kratzer waere auch nicht gut derzeit. Oder sehe ich das zu eng? Das wir trotz nicht so gutem Verhaeltnis zu den alten Leuten und der (abzugewoehnenden) Art des Hundes , fuer alle eine gute Loesung suchen versteht Ihr hoffentlich, mehr als die normalen Kosten wuerden uns derzeit das Genick brechen , also sollte nichts geschehen wofuer wir haften muessen. Wenn mein Mann am Sa von der Arbeit kommt werde ich mit ihm beratschlagen. Denn er ist es der den Vertrag mit dem Tierheim gemacht hat. (der schliesst eine "weitergabe"eben aus) Danke Euch Fuer den Hund sollte es sich ja nichts aendern, nur wuerde ich gerne vermeiden

von reblaus am 24.02.2011, 16:46



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Oh, je, das hört sich ja etwas anstrengend an, hat denn nie jemand versucht, den Hund zu erziehen??? Der scheint ja da das sagen zu haben....naja, wenn ihr kein so gutes Verhältnis habt, dann werdet ihr daran nichts ändern können.... Die Krallen sind so lang, weil er eine falsch gewachsene Wirbelsäule hat....den Zusammenhang verstehe ich nun nicht so ganz.... Was ist es denn für eine Rasse? und wie alt ist er? Lg,Nina

von Ninaaa am 25.02.2011, 14:20



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Der Halterwechsel ist ja nicht "strafbar", Ihr begeht, wenn überhaupt, nur einen Vertragsbruch mit dem Tierheim, was Euch herzlich egal sein kann. Deine Schwiegereltern sollten als Vertragsnehmer in Eure Hundehalterhaftpflicht einsteigen und gut ist. Ansonsten müßtet Ihr korrekterweise den Hund ans Tierheim zurückgeben, das kann weder das Tierheim noch Deine Schwiegermutter wollen.

von Caipiranha am 01.03.2011, 09:25



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tötungsstation

von RM- am 28.12.2011, 20:53