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Geschrieben von Jeckyll am 26.02.2013, 13:51 Uhr

@mariakat die Schule hätte das so nicht formulieren dürfen

dass sie zu einer Therapie raten. Das liest jeder Außenstehende ganz klar, als würden sie zu einer Therapie raten, die Eltern sich aber dagegen wehren, nichts tun.
WENN die Schule sich absichern will, würde ein schriftliches unterzeichnetes Gesprächsprotokoll vom Elterngespräch reichen. So etwas hat in einem Zeugniss meines Erachtens nicht zu stehen. Und wenn es doch rein muss (kenne die Bayer und ihre regeln ja nicht) dann hätte drin stehen müssen "die begonnene Therapie entspricht unseren Empfehlungen" oder so ähnlich

Jeckyll

die auch findet, dass so ein Zeugniss (ob gerechtfertigt oder nicht) einen erschüttern darf

 
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