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Geschrieben von Edda3 am 22.02.2006, 20:15 Uhr

Wo wir grad biem Schwimmen sind -Schwimmunterricht

Hi Mariakat,

ich weiß auch, dass die Lehrerin rettungsfähig sein muss. Aber reicht eine LEererin aus oder braucht es zwei bzw. eine zweite Aufsichtsperson?
Und wenn es zwei braucht, muss die zweite auch rettungsfähig sein?

Hab jetzt eine Anfrage bei learnline gestellt. Hoffe die können mir antworten.
Mir geht es darum, dass bei uns Eltern den Schwimmunterricht begleiten und ich gerne wissen möchte wie das rechtlich so aussieht.

Bei uns gibt es Schwimmunterricht in der 2. und 4. Klasse. Die Kinder, die nicht schwimmen können machen mindestens das Seepferdchen. Die die schwimmen können, können es bis zu Gold schaffen. Meine Tochter hofft, dass sie Gold noch schafft. Bronze und Silber hat sie nun bereits in der Schule erworben.
Und du hast recht, die türkischen Mädels bei uns in der Klasse würden sonst nicht schwimmen lernen. Ist schon traurig.

Habe aber von einem Frauenschimmbad bei uns in der Nähe gehört. Da gibt es eine Schwimmzeit einmal in der Woche, da wird alles verhängt und der Bademeister ist eine Frau, genauso wie der Hausmeister und der Kassierer in der Zeit. Und das wird gut angenommen. Ist extra für muslimische Frauen und Mädchen gemacht worden, damit die die Chance haben wenigstens mal schwimmen zu gehen.

Liebe Grüße

Edda

Liebe Grüße

Edda

 
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