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Geschrieben von Vesna am 06.02.2011, 20:40 Uhr

Wie lange muss man Kindersitze im Auto haben ?

Frage mich das, weil ich morgen den 11jährigen Nachbarsbub mitnhemen muss und keinen extra Sitz habe.

 
9 Antworten:

Re: Wie lange muss man Kindersitze im Auto haben ?

Antwort von 20012006 am 06.02.2011, 20:44 Uhr

Bis 1,50 m oder 12 Jahren...

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Re: Wie lange muss man Kindersitze im Auto haben ?

Antwort von ameliee am 06.02.2011, 21:22 Uhr

http://www.kvw-mhm.de/autokindersitze/fragen/98-kindersitz-wie-lange.html

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Re: Wie lange muss man Kindersitze im Auto haben ?

Antwort von schneggal am 07.02.2011, 7:12 Uhr

das Alter ist unerheblich....die Größe spielt die Rolle, da es vor allem um den sicheren Sitz des Gurtes geht.
Also....1,50m ist die Grenze!

lg schneggal

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Re: Wie lange muss man Kindersitze im Auto haben ?

Antwort von dhana am 07.02.2011, 7:29 Uhr

Hallo,

vom Gesetzgeber her ist es ab 12 Jahren erlaubt ohne Kindersitz zu fahren - oder wenn die Körpergröße von 1,50 m erreicht ist.

Ich glaube meine Freundin wäre mit ihre fast 40 Jahren auch nicht begeistert, wenn sie noch immer einen Kindersitz bräuchte... die 1,50m wird sie wohl nie mehr knacken.

LG Dhana

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ok, aber....

Antwort von schneggal am 07.02.2011, 9:14 Uhr

Gesetzestext dazu mit Anmerkung der Polizei:

Auszug aus § 21, Abs. 1a der Straßenverkehrsordnung (StVO)

Kinder bis zum vollendeten 12. Lebensjahr, die kleiner als 150 cm sind, dürfen in Kraftfahrzeugen auf Sitzen, für die Sicherheitsgurte vorgeschrieben sind, nur mitgenommen werden, wenn Rückhalteeinrichtungen für Kinder benutzt werden, die für das Kind geeignet sind (geeignet sind nur Systeme, die den Kriterien der ECE 44-03 oder ECE 44-04 entsprechen)
Dies gilt nicht in Kraftomnibussen mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3,5 t.

Anmerkung: Die gesetzliche Verpflichtung zur Benutzung eines Kindersitzes endet mit 12 Jahren oder wenn das Kind 150 cm groß ist. Eines der beiden Kriterien muss also erfüllt sein.
Das 12 Lebensjahr wird mit dem 12.Geburtstag vollendet.

Ein ordnungsgemäßer Gurtverlauf wird jedoch bei weniger als 150 cm Körpergröße selten erreicht. Deshalb empfehlen wir dringend, unabhängig von der gesetzlichen Altersgrenze, den Kindersitz weiter zu benutzen.



Auch wenn offiziell das schon stimmt mit den 12 Jahren, ist es einfach sinnvoller auf die 1,50m zu gehen.

@Dhana....das Beispiel mit deiner Freundin find ich nicht ausschlaggebend. Klar würde ich als Erwachsene unter 1,50m mir mit einem normalen Kindersitz auch komisch vorkommen, aber meine eine Bekannte mit ihren 1,34m hat immer ein Sitzkissen dabei...extra für sie :)
Und selbst wenn sie das nicht hätte, sie ist alt genug für sich selbst zu entscheiden...ein evlt 14jährige 135cm Mädel sicher nicht...da entscheide ich! (Allerdings hoffe ich inständig darauf, dass meine fast 11jährige die 1,50m auch irgendwann knacken wird, denn die Diskussionen dann sind sicher nicht einfach!)

lg schneggal

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Re: ok, aber....

Antwort von dhana am 07.02.2011, 9:31 Uhr

Hallo,

dir Frage war aber wie die gesetzlichen Kriterien sind.

Und die sagen eindeutig bis zum 12. Geburtstag oder 1,50m Körpergröße.

Und ganz ehrlich, würde ich eine 14jährige mit 1,45 nicht dazu zwingen in einem Kindersitz zu sitzen. Aber das ist warscheinlich Ansichtssache.
In den meisten Autos kann man auch den Gurt anpassen - in meinem Auto ist es kein Problem, den Gurtverlauf so niedrig einzustellen, das er passt.

LG Dhana

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Re: ok, aber....

Antwort von schneggal am 07.02.2011, 12:00 Uhr

...und bei unserem passt er mir mit 165cm eigentlich nicht wirklich!

lg schneggal

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Re: Wie lange muss man Kindersitze im Auto haben ?

Antwort von barnie am 07.02.2011, 14:13 Uhr

Aktuell heißt es, ab 1,40 darf man vorne ohne Kindersitz sitzen.

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Re: Wie lange muss man Kindersitze im Auto haben ?

Antwort von barnie am 07.02.2011, 14:15 Uhr

Ok., muß mich korrigieren:

er Gesetzgeber schreibt vor, dass Kinder bis zu einer Körpergröße von 150 cm mit geeigneten Kindersitzen (für größere Kinder i. d. R. Sitzerhöhung) gesichert werden müssen, damit auch bei größeren Kindern der Dreipunkt-Sicherheitsgurt am Körper des Kindes so verläuft, wie bei einem Erwachsenen. Wichtig ist, dass Sitzerhöhungen unbedingt ausgeprägte Gurthaken aufweisen, da sonst ein hochrutschender Beckengurt schwere Bauchverletzungen verursachen kann. Sitzerhöher mit Rückenstützen sind auch für größere Kinder sicherer, da dadurch eine bessere Schultergurtführung und Kopfabstützung gewährleistet wird. In der Bedie-nungsanleitung des Kindersitzes ist beschrieben, ob der jeweilige Sitz nur mit der Rückenstütze verwendet werden darf. Wenn das Kind 150 cm Größe überschritten hat und der Dreipunkt-Gurt richtig am Körper des Kindes verläuft, braucht auch ein Kind, das noch keine 12 Jahre alt ist, keinen speziellen Kindersitz mehr. Seit April 2008 dürfen keine alten Kindersitze mehr verwendet werden, die die Prüfnorm ECE R 44/03 oder ECE R 44/04 nicht aufweisen (siehe Prüfsiegel am Kindersitz: Die Prüfnummer unter einem E in einem Kreis muss mit 03… oder mit 04… beginnen). Die über 13 Jahre alten Kindersitze mit Prüfnummer 01… oder 02… erfüllen nicht mehr die heutigen Sicherheitsanforderungen. Seit 1. Juli 2009 soll der Handel nur noch Kindersitze ver-kaufen, die die Prüfnorm ECE R 44/04 aufweisen. Ein Verkaufsverbot für Produkte nach ECE R 44/03 wurde aber in Deutschland nicht erlassen.

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