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Geschrieben von Mia186 am 16.05.2017, 18:56 Uhr

Wie ist das in Bayern...?

Wir haben meine Tochter auf ihrem Wunschgymnasium angemeldet, da sie im Übertrittszeugnis den Notenschnitt dazu hatte. Momentan ist etwas die Luft raus. Wie ist es in Bayern geregelt, falls sie im Jahreszeugnis den Schnitt nicht mehr hätte?

Gruß
Mia

 
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