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Geschrieben von KH am 20.01.2006, 16:03 Uhr

Wenn die Schulleiterin Schulpsychologin ist, dann darf sie solche Tests

sehr wohl machen. Nur das Gutachten ausstellen (für Legasthenie) dürfen die Kinder- und Jugendpsychiater in Zusammenarbeit mit den Schulpsychologen. Das ist das eine. Die Frage ist, ob es sich um einen standardisierten Test gehandelt hat oder um ein informelles Verfahren. Letzteres dürfen ja sogar wir Klassenlehrer, ohne die Eltern zu unterrichten. Ist aber abgesehen davon kein guter Stil. (Wenn das Gutachten vorliegt, hat die Schule es dann auch?) Abgesehen gibt es in München Schulberatungsstellen, die kann man auch aufsuchen/anrufen.
Ich würde als Mutter zuerst noch einmal ein höfliches Gespräch mit der Schulleiterin suchen. Vielleicht hat ja gerade das prüfungsängstliche Kind da eine wohlmeinende Absicht völlig falsch verstanden.
Es gibt keinen rechtlichen Anhalt für Dyskalkulie, vielleicht sollte die Mutter sich mal ans Kultusminsiterium wenden. Daher - wie soll ich als Lehrerin Rücksicht darauf nehmen? Wohl habe ich pädagogischen Spielraum und kann gegebenenfalls aus pädagogischen Gründen eine Benotung aussetzen. Aber niemand kann mich dazu zwingen. Und wenn mir Eltern blöde kommen, dann tue ich es bestimmt nicht. Mir kommt es so vor, als ob da schon einiges zwischen Lehrkraft und Eltern schief gelaufen ist. Bei dieser Problematik sehe ich aber auch eher eine private Schule als Alternative als eine andere Regelschule.

 
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