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Geschrieben von hase67 am 22.06.2006, 12:42 Uhr

was für Eltern (Vater) vorsich lang

Hallo Daggi,

ich nehme mal an, dein Schwager empfindet es als persönlichen Makel, dass sein Sohn "so einen Psycho-Kram" nötig haben soll. Vieles von dem, was du schreibst, lässt darauf schließen, dass er sehr selbstbezogen und unreif urteilt, wenn es um sein Kind und seine Familie geht und dass er sich - vermutlich aus eigener Unsicherheit und falschem Schamgefühl - bockbeinig aufführt.

Da dir sein Verhalten gewaltig aufstößt und deine Schwester offenbar Probleme hat, sich dagegen zur Wehr zu setzen, fände ich es sogar sehr gut, wenn du dich auf die Hinterbeine stellst. Mehr als eine blöde Bemerkung von Seiten deines Schwagers riskierst du ja nicht, das wäre es mir wert...

Die Zugriffsmöglichkeiten der Schule bei Auffälligkeiten in Familien werden in Zukunft übrigens sogar noch größer werden, offenbar hat man aus den vergangenen traurigen Fällen von Kindstötungen, Misshandlungen, völligen Verwahrlosen- und Verhungern-Lassens endlich gelernt. Ab sofort gibt es Paragraph 8 des Jugendschutzgesetzes, der öffentlichen Einrichtungen einen "Schutzauftrag" für die von ihnen betreuten Kinder erteilt. Darin heißt es, dass Lehrer und Erzieher bei auffälliger körperlicher, sozialer oder seelischer Verwahrlosung eines Kindes, an der sich auch nach Gesprächen mit den Eltenr nichts bessert, das Jugendamt einschalten können und sollen. Ich finde die Initiative sehr begrüßenswert, mal sehen, was sie daraus machen...

LG

Nicole

 
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