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Geschrieben von Reinhardus am 18.01.2011, 17:54 Uhr

Warze am Fuß und Schulschwimmen

Nur weil die Warzen am Fuß auftreten, bedeutet dies nicht, dass Dein Sohn sie aus dem Schwimmunterricht oder dem Schwimmtraining mitgebracht hat.
Auf jeden Fall begründet das auftreten der Warzen keine Befreiung vom Sportunterricht, aber auch keinen Ausschluss. Es kann dennoch zwei Gründe für einen Ausschluss geben: wegen der Stelle des Auftretens könnten die Warzen schmerzhaft behindern, z.B. bei Spornen an der Lauffläche (Sohle) des Fußes. Ein weiterer grund ist ein äthetischer, ähnlich wie bei großflächig auftretender Psoriasis. Bei letzterem Grund sollte man aber nicht übertreiben.

Ansonsten ist der Ausschluss Deines Sohnes kaum verständlich. Schuhe bis zum Beckenrand getragen schließen Ansteckungen weitgehend aus, und zwar so sehr, dass sie zu vernachlässigen sind.

Ich möchte aber noch hinweisen auf die sehr häufig vorkommenden Schülerwarzen im Handbereich mit auftreten einer Vielzahl dieser warzen. Sollen solche Schüler nur mit Handschuhen die schule betreten dürfen oder dürfen sie keine Kreide mehr anfassen, außer der im eigenen Ranzen mitgebrachten. Zu Hause müssen die dann auch in Quarantäne, damit keiner in der Verwandtschft angesteckt wird. Darf man denn noch die Hand geben?

Zur Entfernung ist übrigens Verumal nur bedingt geeignet. Entweder man lässt die Warzen nach einer Zeit selbst abfallen oder man lässt sie lasern oder vereisen. Beide vom Arzt durchgeführten Maßnahmen sicher aber das erneute auftreten nicht zu 100% ab.

Gruß
R

 
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