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Geschrieben von AndreaL am 05.07.2007, 18:09 Uhr

War heut bei der Auswertung

Hallo,

damit könnte die Förderkommission gemeint sein, so heißt das hier in Nds.!

LG

Andrea

P.S. Hier ein Auszug aus dem Schulrecht:


(3) Auf Antrag der Erziehungsberechtigten beruft die Leiterin oder der Leiter der zuständigen Schule eine Förderkommission. Diese gibt Empfehlungen zur Feststellung eines sonderpädagogischen Förderbedarfs und zum weiteren Schulbesuch ab. Sie stützt sich hierbei auf den Bericht der Schule und das Beratungsgutachten der Sonderschule; sie kann weitere Unterlagen hinzuziehen oder Auskünfte einholen.

(4) Der Förderkommission gehören an:

1. die Leiterin oder der Leiter der zuständigen Schule als vorsitzendes Mitglied,
2. die beiden Lehrkräfte, die den Bericht und das Beratungsgutachten erstellt haben,
3. die Erziehungsberechtigten.

Gibt es keine einvernehmliche Empfehlung, sind die verschiedenen Auffassungen der Schulbehörde mitzuteilen.

(5) In den Sitzungen der Förderkommission können sich die Erziehungsberechtigten vertreten lassen oder eine Person ihres Vertrauens hinzuziehen. Kosten werden nicht erstattet. Das vorsitzende Mitglied kann weitere Personen hinzuziehen.

 
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