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Geschrieben von salsa am 13.10.2006, 12:11 Uhr

vorgehensweise §§§ elternbeiratswahl

wer kann mir sagen, wie genau eine elternbeiratswahl ablaufen muss ... bzw. brauche ich die §§§ dazu ...
wer kann mir helfen ?
danke
salsa

 
17 Antworten:

Re: vorgehensweise §§§ elternbeiratswahl

Antwort von KatjaR am 13.10.2006, 12:39 Uhr

Hallo,

ich habe gerade eine Einladung zur Wahl bekommen. Da steht etwas von BayEUG und gymnasiale Schulordnung, ist also abhängig vom Bundesland.

Grüße
Katja

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Re: vorgehensweise §§§ elternbeiratswahl

Antwort von Lelli am 13.10.2006, 12:57 Uhr

Hallo Salsa,

das findest Du im Schulgesetz Deines Bundeslandes. Sind als PDF im Internet zu finden.

Gruß, Lelli

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noch nicht fündig geworden :-( wer kann helfen ?

Antwort von salsa am 13.10.2006, 14:19 Uhr

ich habe zwar ganz viel gefunden, was ein elternbeirat ist und welche rechte und pflichten er hat ...

doch ich habe leider noch nichts darüber gefunden, wie eine

ordnungsgemässe wahl

stattfindet ... es muss doch irgendwo festgelegt sein, z.b. wenn zu einem elternabend eine zwillingsmama kommt, ob sie dann 1 oder 2 stimmen hat....

oder ... wenn zu einem elternabend die beiden eltern und die oma, also 3 personen kommen ... haben sie dann 3 oder 1 stimme ? ...

DANKE !!!
salsa

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noch nachtrag ....

Antwort von salsa am 13.10.2006, 14:20 Uhr

und was ist, wenn in den §§ steht, dass man pro kind nur eine stimme hat und es waren teils 2 oder 3 leute pro kind dort und haben 2 oder 3 stimmen abgegeben ...
*grübel

danke
salsa

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Re: noch nachtrag ....

Antwort von TineS am 13.10.2006, 14:23 Uhr

also bei uns ist es so geregelt, das NUR EINE Stimme pro Kind abgegebenwerden darf.

D.h. kommen 2 Leute darf nur einer Stimmen.

Hab ich 3 Kids im KIGA darf ich 3 Stimmen abgeben.

viele grüße

tine

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weis jemand wo die gesetze/verordnungen dazu stehen ? (ot)

Antwort von salsa am 13.10.2006, 15:42 Uhr

.

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suche grundschule baden-württemberg (ot)

Antwort von salsa am 13.10.2006, 15:50 Uhr

,

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Re: suche grundschule baden-württemberg (ot)

Antwort von Mariakat am 13.10.2006, 21:48 Uhr

Normalerweise darf pro Kind nur eine Stimme abgegebenwerden, z.B. 24 Kinder = 24 Stimmen. Wäre denn das Endergebnis anders ausgefallen, wenn jeder pro Kind nur eine STimme abgegeben hätte?
Mariakat

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@mariakat

Antwort von salsa am 14.10.2006, 10:03 Uhr

da gerade die beiden, die gewählt wurden ihre ehepartner mit dabei hatten ... und diese auch gewählt haben ... gab es schon diskussionen ... von daher bräuchte ich eine site, auf der dieses "geregelt" wird ...
salsa

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Re: @salsa

Antwort von TineS am 14.10.2006, 10:18 Uhr

sagt mal habt ihr kein Forumular bekommen, zur Einladung zur Wahl? Bei uns steht das nämlich da genau drauf, das jeder nur eine Stimme hat. Muß mal kucken was bei uns jetzt genau draufsteht, hab das Forumular noch irgendwo liegen,kann am Dienstag nicht hingehen.

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@TineS:

Antwort von salsa am 14.10.2006, 10:22 Uhr

nein, es stand da nur "Elternabend mit Elterbeiratswahl" und datum und uhrzeit dazu ....
salsa

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Re: vorgehensweise §§§ elternbeiratswahl

Antwort von dhana am 14.10.2006, 10:30 Uhr

Hallo,

frag doch mal an der Schule bzw bei der Lehrerin nach - die müssten ja eigentlich die ganzen Gesetzesvorlagen, Durchführungsverordnung und so vorliegen haben.

Ich kenn es auch nur pro Kind eine Stimme - bei Zwillingen dann logischerweise 2 Stimmen. Aber Elternpaare müssen sich 1 Stimme teilen.

Steffi

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Re: @salsa

Antwort von Mariakat am 14.10.2006, 14:31 Uhr

Also, ehrlich gesagt finde ich es eine Haarspalterei wegen einer Stimme eventuell nochmals wählen zu lassen. Aber grundsätzlich gibt es genaue Bestimmungen wie so eine Elternbeiratswahl auszusehen hat. DAs muss die Schulleitung aber wissen!!! Warum fragst du die nicht?
Gruss MAriakat

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@marikat

Antwort von salsa am 14.10.2006, 15:44 Uhr

es gab "diskussionen" weil gerade die beiden, die gewählt wurden ihre ehepartner dabei hatten ... um alle diskussionen zu stoppen, suche ich eine vorgabe
salsa

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also

Antwort von Birgit67 am 14.10.2006, 17:02 Uhr

ich habe die anderen Beiträge nicht gelesen aber: Es gibt pro Kind eine Stimme der Eltern, egal wieviel anwesened sind ob 1 oder 10 Personen, es gibt nur eine einzige Stimme pro Kind, dann kommt es darauf an, wie die Klasse entscheidet also normalerweise läuft es so: Es stellen sich mehrere Elternteile zur Verfügung, ein Wahlleiter der nicht wählt wird ausgesucht, dann gibt jeder eine Stimme ab, wer die meisten Stimmen hat wird 1. Elternverteter, dann geht die Wahl nochmal los mit den restl. Namen ohne den der als 1. Gewählt wurde und dann wird wiederum mit 1Stimmabgabe der 2. Elternvertreter gewählt.

Sollten bereits Elternvertreter vorhanden sein und alle Eltern sind mit einer offenen Stimmabgabe einverstanden und die alten Elternvertreter sich wieder zur Verfügung stellen kann auch per Handheben die Entscheidung der Eltern angenommen oder abgelehnt werden, während ich keine Schule kenne bei der in den Klassen vorhandenen Elternvertreter nicht gerne wieder angenommen werden wenn sie sich zur Wiederwahl aufstellen lassen.

Gruss Birgit

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@Birgit67

Antwort von salsa am 14.10.2006, 20:02 Uhr

bei uns wurde einmal gewählt, der der die meisten stimmen hat wurde 1. der mit den zweitmeisten stimmen wurde 2. ...

ich brauche für baden-württemberg für die (grund)schule einen §§ oder ähnliches, damit ich es klarstellenkann und damit die nächste wahl dann besser abläuft...

vielleicht hast du ja einen link für mich ?
habe mich schon durgegoogelt, doch ich finde einfach nichts :-(
viele gruesse
salsa

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Re: @Birgit67

Antwort von Tinihü am 29.10.2006, 19:10 Uhr

Hallo zusammen,
erstmal möchte ich anmerken, jeder Elternvertreter bekommt am Anfang des Schuljahres normalerweise die "Eltern- Info für gewählte Elternvertreter/innen" vom Ministerium für Kultus, Jugend und Sport.
Dort sind Ausschnitte vom Schulgesetz abgedruckt und praktische Tips zu verschiedenen Themen.
Unter anderem über die Elternbeiratswahl.
Ich zitiere: Wahl der Klassenelternvertreter/innen:
Wahl und Wählbarkeit sind in Teil 3 der Elternbeiratsverordnung geregelt.
In der Regel sind nur Eltern, die das Sorgerecht haben, beim Elternabend wahlberechtigt. Dies ist wichtig zu wissen, wenn die Eltern geschieden sind.
Gewählt wird in offener Abstimmung durch Handzeichen. Wenn aber auch nur ein Elternteil dies beantragt, muß die Wahl geheim erfolgen(§20). Jeder der anwesenden Mütter und Väter hat je eine Stimme - gleichgültig, wie viele Kinder die Klasse besuchen. Nicht anwesende Eltern können Ihr Stimmrecht nicht übertragen. Gewählt ist, wer die meisten Stimmen erreicht, es genügt also die einfache Merheit. Bei Stimmengleichheit entscheidet das Los; dies kann der Elternbeirat durch die Wahlordnung auch anders regeln. Niemand kann Elternvertreter/in in mehr als einer Klasse derselben Schule sein.
Ich hoffe dies konnte alle Unklarheiten beseitigen. Wenn jedoch noch Fragen sind dann fragt.
Viele Liebe Grüße und viel Erfolg in der Schule

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