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Geschrieben von SteffiSt am 24.06.2007, 18:28 Uhr

Übertrittszeugnis NRW, haben die Eltern das letzte

Wort? Oder nicht?

Hallöchen,

mein mittlerer Sohn hat jetzt die 3. Klasse beendet. Mit dem nächsten Zeugnis (Halbjahreszeugnis 4. Klasse im Januar 2008)
bewirbt er sich ja für die weiterführende Schule.

Wie ist das jetzt, haben wir dann das letzte Wort oder sind wir der "Willkür" (ja, unsere Lehrerin hat sehr eigenartige Bewertungsrichtlinien, die wären ein eigenes Thema) der Lehrerin ausgeliefert?

Bei meinem Großen (jetzt 6. Klasse Gymnasium abgeschlossen) hatten die Eltern die letzte Entscheidung, aber das sollte doch geändert werden, oder?

Treibt sich hier eventuell ein Lehrer rum, der es genau weiß? Oder hat hier wer nen brauchbaren Link für mich?

LG
Steffi

 
11 Antworten:

Re: Übertrittszeugnis NRW, haben die Eltern das letzte

Antwort von montpelle am 24.06.2007, 19:23 Uhr

Hallo !

Die Grundschullehrer sprechen eine Empfehlung aus und die Eltern können anders entscheiden. Allerdings muss die Empfehlung des Grundschullehrers der weiterführenden Schule vorgelegt werden und die darf eine Aufnahmen ablehnen.

Es sind jedoch auch Überlegungen, den Einfluss der Grundschullehrer stärken gewichten zu lassen. Wie weit es damit ist weiß ich nicht genau, müsste aber sicher herauszufinden sein.

Viele Grüße
montpelle

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Re: Übertrittszeugnis NRW, haben die Eltern das letzte

Antwort von Lesebär am 24.06.2007, 19:31 Uhr

Hi,

ich bin zwar keine Grundschullehrerin, aber soweit ich weiß, haben seit letztem Jahr tatsächlich die Lehrer bzw. die Schule in NRW das letzte Wort bei dieser Entscheidung. Und man kann sich mit seinem Kind, wenn man als Eltern das Ganze anders sieht zum Prognoseunterricht bewerben und hat da noch eine letzte Chance auf den gewünschten Schultyp.

Das mag hart klingen, aber ich finde diese Regelung immer noch besser als in anderen Bundesländern, wo nur allein der Zeugnisdurchschnitt aus den Hauptfächern zählt. Hier kann die Schule auch bei einem nicht ganz sostrahlenden Zeugnis, wenn sie den Einruck haben der Schüler oder die Schülerin packt trotzdem z. B. das Gymn., dieses auch empfehlen. Zur Not mit ausführlicher begründeten Gutachten über z. B. die Entwicklung des Schülers. Ist natürlich blöd, wenn bei Euch die Lehrerin so komisch ist.

Aber dann bliebe ja auch noch die Gesamtschule als immer mögliche Alternative.

KOnkreten link habe ich jetzt nicht im Kopf, aber google doch mal und dem Stichwort "weiterführende Schule Notendurchschnitt". Ich fand den Artikel im online Famlienhandbuch nicht schlecht und dort steht ja auch genau, welche Bedingungen jetzt in welchen Bundesländern gelten.

Hoffe, ich habe Dir helfen können,
Susanne

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Re: Übertrittszeugnis NRW, haben die Eltern das letzte

Antwort von SteffiSt am 24.06.2007, 19:33 Uhr

Dass die Empfehlung vorgelegt werden muß, weiß ich, kenne ich ja vom meinem Großen noch.

Aber inwieweit im Januar 2008 noch die Eltern das letzte Wort haben, dazu finde ich bei Tante Google nichts wirkliches. Ich weiß nur DAS es geändert werden soll, aber eben nicht WANN.

LG
Steffi

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@lesebär

Antwort von SteffiSt am 24.06.2007, 19:39 Uhr

Der Link vom Familienhandbuch ist zuletzt im Mai 2005 bearbeitet worden, also nicht mehr aktuell.

Gesamtschule haben wir im Ort, mein Sohn wird -so es meine Entscheidung sein wird- da niemalsnicht hingehen. In dieser Schule läuft so einiges nicht rund :-(

Mir ist halt wichtig zu erfahren, wie die Regelung ganz aktuell ist.

LG
Steffi

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Re: @lesebär

Antwort von Lesebär am 24.06.2007, 19:56 Uhr

das mit dem Familienhandbuch wußte ich nicht. Allerdings kommt nach den Ferien meine zweite Tochter in die Schule und wir haben dazu eine Infobroschüre bekommen, wo definitiv drinsteht, dass die Entscheidung jetzt allein bei der Schule liegt.

Es hat infolgedessen dieses Jahr auch zum ersten Mal den Prognoseunterricht für die, die damit nicht einverstanden waren, gegegeben. Letzeres (Prognoseunterricht) stand sogar im Lokalblatt bei meiner Mutter.

Im Infoblatt stand aber auch, dass zwischen uneingeschränkter und "eingeschränkter" Empfehlung unterschieden wird. Bei einges. E. gibt es ein Beratungsgespräch mit der weiterführenden Schule, wo gegebenenfalls Fördermassnahmen diskutiert werden, die wegen der Einschränkung vielleicht nötig werden.

Hoffe, Du hast jetzt mehr Klarheit...?? (Wir schlagen uns auch gerade mit dieser Frage rum, da meine Große jetzt in die 4. Klasse kommt)

S.

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Re: @SteffiSt - hier ein link !

Antwort von montpelle am 24.06.2007, 20:19 Uhr

Hallo Steffi !

Hier ist ein link zur Internetseite des Schulministeriums NRW. Das müsste wohl aktuell sein und du findest alle Infos, die du brauchst !

www.schulministerium.nrw.de/BP/Eltern/Grundschule/FAQ_Prognoseunterricht/index.html

Viele Grüße
montpelle

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Soweit ich weiss

Antwort von Kida am 24.06.2007, 20:24 Uhr

ist es so,das die Eltern nur auf den 3-tägigen Prognoseunterricht hoffen können,wenn sie mit der Empfehlung nicht einverstanden sind.

Meine Tochter hat auchg rad die 3. Klasse beendet,das Zeugnis war sehr gut,und die hat in allen 3 Jahren komplett selbstständig gelernt,und durchgehend gute Leistungen gebracht...ich denke,da würde auch eine schlechte Arbeit nix dran ändern...lasse mich aber trotzdem überraschen. Vor allem,das Gymnasium,auf das sie gern möchte,hat die "Vorstellungstage" der neuen Schüler schon 2 Wochen,bevor man die Empfehlung bekommt ;-)),sehr sinnig.
Man muss dann das Zeugnis der 3. Klasse vorlegen,und ich hoffe,das sich die Meinung der Lehrerin sich nicht geändert hat,oder das sie mir das zumindest vorher ins Öhrlein flüstert.

Bin schon seeeehr gespannt!

Kiki

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vielen vielen Dank für den Link :o)))) o.w.t.

Antwort von SteffiSt am 24.06.2007, 21:59 Uhr

.

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Re: Übertrittszeugnis NRW, haben die Eltern das letzte

Antwort von arlett1978 am 25.06.2007, 6:28 Uhr

Also ich kann nur sagen, wie es bei meiner Freundin ihrem Sohn war (auch NRW).

Er hatte alles Einsen und Zweien auf dem Zeugnis nur in Deutsch eine 4. Keine Realschule wollte ihn haben, alle haben abgelehnt. Meine Freundin hat dann einen Antrag auf Wiederholung der Klasse gestellt, da sie nicht möchte, dass er auf eine Haupt- oder Gesamtschule geht. Wurde auch genehmigt.

Jetzt zum Schuljahresende der 4. Klasse bekam ihr Sohne eine 3 in Deutsch und durfte plötzlich die 4. Klasse nicht mehr wiederholen. Er wäre mit dem Zeugnis sogar Gymnasiumsreif gewesen.

Nun muss er auf die Gesamtschule, da die Realschulen besetzt sind und darf nach dem 1. HJ 5. Klasse auf die Realschule wechseln.

Gruß Arlett

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Arlett

Antwort von Eileen am 25.06.2007, 20:56 Uhr

eine Schande.
Ich habe keine Worte.
Kein Wunder, daß Deutschland so schlecht abgeschlossen hat bei PISA.

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In NRW ist es aktuell so...

Antwort von sun1024 am 26.06.2007, 0:34 Uhr

Meine Tochter kommt gerade in die 5. in NRW, hab also die aktuellsten Elterninfos.

Die Grundschule gibt eine Empfehlung - da ist im Normalfall eine Empfehlung angekreuzt sowie eine eingeschränkte Empfehlung für die nächste Schulform.

Wer das Kind an einer nicht-empfohlenen Schule anmelden möchte, dessen Kind muss zum Prognoseunterricht, und dort entscheidet dann die aufnehmende Schule, und zwar endgültig.

LG sun

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