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Geschrieben von MadamePompadour am 19.04.2012, 17:46 Uhr

Übertritt Realschule/Anmeldung... Frage dazu

Mache mir gerade so ein wenig Gedanken...

Meine Tochter geht im nächsten Schuljahr auf die Realschule. Im Mai sind die Anmeldungen.
Was ich alles mitbringen muss ist mir bekannt u. a. ein Sorgerechtsbeschluss.
Das Problem ist, ich bin geschieden, habe aber mit meinem Exmann das gemeinsame Sorgerecht. Dieser jedoch verweigert jeglichen Kontakt zu uns bzw. zu seinen Kindern. Schon Jahre Jahrelang.

Wird es zu Problemen kommen bei der Anmeldung? Muss er etwas mit Unterschreiben oder dergleichen? Was ist wenn ich dort leider mitteilen muss, dass kein Kontakt besteht...

puuuhhh?
Jemand Erfahrung?

Bundesland ist Bayern.

 
5 Antworten:

Re: Übertritt Realschule/Anmeldung... Frage dazu

Antwort von Reni+Lena am 19.04.2012, 18:46 Uhr

Hmmm..auf dem Gymn (auch bayern) hat kein mensch nach beiden Unterschriften gefagt. ich ging da hin mit ihr...hab ein paar Zettel unterschrieben und war nach 5 Minuten wieder draußen...


lg reni

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Danke! o.T.

Antwort von MadamePompadour am 19.04.2012, 20:22 Uhr

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Re: Übertritt Realschule/Anmeldung... Frage dazu

Antwort von Carmar am 20.04.2012, 9:36 Uhr

Macht ein gemeinsames Sorgerecht Sinn, wenn er den Kontakt verweigert?
Es könnte doch - wenn auch in diesem Fall vielleicht nicht - hin und wieder zu Situationen kommen, wo du doch seine Unterschrift brauchst (ich denke da an Kontoeröffnung, Klassenfahrt, Operation, Firmung. Sind allerdings nur Vermutungen.) und dann hast du Rennerei.
Würde ein alleiniges Sorgerecht nicht einiges vereinfachen?
Ich kenne allerdings die Vor- und Nachteile nicht.

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Re: Übertritt Realschule/Anmeldung... Frage dazu

Antwort von MadamePompadour am 20.04.2012, 13:10 Uhr

ach weißt du, wenn es nach mir ginge hätte ich das alleinige Sorgerecht...

aber das gibt er mir nicht freiweillig.

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Re: Übertritt Realschule/Anmeldung... Frage dazu

Antwort von berita am 20.04.2012, 14:32 Uhr

Hmm, wenn dir schon mitgeteilt wurde, dass es einen SR-Beschluss braucht, dann wird man wohl auch auf die Unterschrift deines Ex achten. Ist zumindest gut möglich. Soweit ich mich erinnere, mussten bei uns beide Eltern die Anmeldung unterschreiben, wenn man nicht alleiniges SR angekreuzt hat. Ich würde an deiner Stelle mal nachfragen beim Schulamt, ob du seine Unterschrift wirklich brauchst, und was passiert, wenn er sie dir nicht gibt. Eventuell hat die Schule ja auch Formbriefe, um so eine Unterschrift einzuholen, auf was amtliches reagiert dein Ex vielleicht eher. Wenn er sich tot stellt, hilft wohl nur der Gang zum Gericht, um seinen Unterschrift ersetzen zu lassen. Mit etwas Glück bekommst du vielleicht doch noch das alleinige SR, wenn er sich weiter so unkooperativ verhält und du das nachweisen kannst.

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