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Geschrieben von anni0206 am 11.08.2007, 8:23 Uhr

Stichtag NRW, wer kennt sich aus?

Hallo,

meine Tochter wird nächstes Jahr am 21.08. 6Jahre alt, der Kinderarzt meint der Stichtag für die Einschulung wäre nächstes Jahr am 31.08., der Kindergarten sagt aber 31.07.
Was stimmt denn jetzt ist meine Tochter nächstes Jahr ein Muss-Kind oder ein Kann-Kind?

 
6 Antworten:

Re: Stichtag NRW, wer kennt sich aus?

Antwort von Ebba am 11.08.2007, 8:59 Uhr

Hallöchen Anni,

im SchulG NRW findet sich folgende Regelung:
ge (§ 116 Abs. 2) errichtet oder betreibt,
7. als Träger einer Ergänzungsschule oder einer freien Unterrichtseinrich-
tung durch die Bezeichnung oder die Verwendung von Zeugnissen,
Schulverträgen oder Werbematerialien § 116 Abs. 5 und 6 oder § 119
Abs. 1 zuwiderhandelt.
(2) Die Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße geahndet werden, die
in den Fällen des Absatz 1 Nr. 6 und 7 bis zu 5.000 Euro beträgt. Nach der
Entlassung der oder des Schulpflichtigen aus der Schule ist die Verfolgung
der Ordnungswidrigkeit gemäß Absatz 1 Nr. 5 unzulässig.
(3) Für die Verfolgung und Ahndung der Ordnungswidrigkeiten sind die
Schulaufsichtsbehörden zuständig.
(4) Geldbußen, die durch rechtskräftige Bescheide eines Schulamtes fest-
gesetzt sind, fließen in die Kasse des Kreises oder der kreisfreien Stadt,
für die das Schulamt zuständig ist.
§ 127
Befristete Vorschriften
(1) Artikel 9 und 13 des Gesetzes zur finanziellen Entlastung der Kommu-
nen in Nordrhein-Westfalen (EntlKommG) vom 29. April 2003 (GV. NRW.
S. 254) bleiben unberührt.
(2) gegenstandslos
§ 128
Verwaltungsvorschriften, Ministerium
(1) Die zur Durchführung dieses Gesetzes erforderlichen Verwaltungsvor-
schriften erlässt das Ministerium. Dazu gehört insbesondere eine Dienst-
ordnung für Lehrerinnen und Lehrer und Schulleiterinnen und Schulleiter.
(2) Ministerium im Sinne dieses Gesetzes ist das für das Schulwesen zu-
Artikel 7 des 2. Schulrechtsänderungsgesetzes vom 27. Juni 2006
(GV. NRW. S. 278) bestimmt weitere Übergangsvorschriften, die zur bes-
seren Lesbarkeit hier eingefügt werden:
Übergangsvorschriften
(1) Die Vorschriften in Artikel 1 (des 2. Schulrechtsänderungsgesetzes)
über die Neuordnung der SekundarstufeI und der gymnasialen Oberstufe
(§§ 16, 18 SchulG) sind erstmals auf die Schülerinnen und Schüler anzu-
wenden, die sich im Schuljahr 2005/2006 in der Klasse 5 befinden. Ent-
sprechendes gilt für die Schülerinnen und Schüler, die sich in der Klasse
6 befinden und für die die Schulkonferenz einen Beschluss nach § 132
Abs. 5 Satz 2 SchulG gefasst hat. Alle anderen Schülerinnen und Schüler
beenden ihre Schullaufbahn in der Sekundarstufe I und Sekundarstufe II
nach den bisherigen Vorschriften.
(2) Abweichend von der Vorschrift in Artikel 1 (des 2. Schulrechtsände-
rungsgesetzes) über die Verlegung des Stichtags für die Einschulung
(§35 Abs. 1 Satz 1 SchulG) gelten statt des Stichtags 31. Dezember für
die Einschulung
zum Schuljahr 2007/2008 der 31. Juli,
zum Schuljahr 2008/2009 der 31. Juli,
zum Schuljahr 2009/2010 der 31. August,
zum Schuljahr 2010/2011 der 31. August,
zum Schuljahr 2011/2012 der 30. September,
zum Schuljahr 2012/2013 der 31. Oktober,
zum Schuljahr 2013/2014 der 30. November,
zum Schuljahr 2014/2015 der 31. Dezember.
§ 35 Abs. 1 Satz 2 findet ab dem Schuljahr 2012/2013 Anwendung.

Demnach wäre die Auskunft des Kindergartens richtig.

Liebe Grüße
Ebba

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Re: Stichtag NRW, wer kennt sich aus?

Antwort von Grimbelfix am 11.08.2007, 9:05 Uhr

Hallo,

Das habe ich hier gefunden
http://www.bildungsportalnrw.de/BP/Schulsystem/Schulformen/Grundschule/FAQ_Einschulung/Vorziehung/index.html


Das neue Schulgesetz sieht vor, dass der Stichtag für das Einschulungsalter in Monatsschritten innerhalb von sieben Jahren vom 30. Juni auf den 31.Dezember vorverlegt wird. Diese Vorverlegung beginnt mit dem Schuljahr 2007/2008.

In den folgenden Jahren gelten folgende Stichtage:

* zum Schuljahr 2007/2008 und zum Schuljahr 2008/2009 der 31. Juli

* zum Schuljahr 2009/2010 und zum Schuljahr 20010/2011 der 31. August

* zum Schuljahr 2011/2012 der 30. September

* zum Schuljahr 2012/2013 der 31. Oktober

* zum Schuljahr 2013/2014 der 30. November

* zum Schuljahr 2014/2015 der 31. Dezember

Gruß Sabine

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Re: Stichtag NRW, wer kennt sich aus?

Antwort von Birgit 2 am 11.08.2007, 10:41 Uhr

Hallo,
ich kenne auch nur die Tabellen meiner Vorschreiberinnen ...

Gruß
Birgit

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Re: Stichtag NRW, wer kennt sich aus?

Antwort von mdali am 11.08.2007, 20:12 Uhr

hallo meiner freundin haben die bei uns im kindergarten gesagt stichtag im nächsten jahr währe der 31.8.08

weil ihre tochter wird auch im auf´gust nächstes jahr 6

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Re: Stichtag NRW, wer kennt sich aus?

Antwort von Makri am 12.08.2007, 10:25 Uhr

In Grimbelfix Auflistung fehlt das Schuljahr 08/09, was ja für dich relevant ist. An unserer Schule (bin Lehrerin in NRW) gehen wir für nächstes Jahr vom 31.07. als Stichtag aus.

Frag doch bei deiner Grundschule oder beim zuständigen Schulamt mal nach.

Makri

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@makri

Antwort von Birgit 2 am 12.08.2007, 10:31 Uhr

Hallo,
ich hatte auch erst gedacht, das Schuljahr fehlt, aber es steht in der Auflistung dabei, da gleicher Stichtag für zwei Jahre gilt...

Und genau diese Tabelle hat mir das Jugendamt gegeben, als ich nachfragte...

Gruß
Birgit

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