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Geschrieben von karamell am 16.06.2008, 8:29 Uhr

Schulweg, inwieweit darf die Schule bestimmen wie der zurückgelegt wird?

Guten Morgen,
eine Bekannte hat folgendes Problem:
Ihr Grundschüler (acht Jahre) besucht eine etwas weiter entfernte Grundschule. Bisher ist er mit dem Bus gefahren.Seit einer Woche oder so fährt er lieber Rad. Seine Eltern erlauben das und trauen es ihm zu.
Die Schule allerdings besteht darauf das er nicht mit dem Rad fährt. Gibt es tatsächlich einen Paragraphen in einem Gesetz der der Schule die Entscheidung darüber gestattet wie die Kinder den Schulweg zurücklegt? Wenn ja wo ist der zu finden? Bzw wo ist geregelt wie die Kinder zur Schule kommen (müssen). Es geht um Hamburg.

Danke
D.

 
24 Antworten:

Re: Schulweg, inwieweit darf die Schule bestimmen wie der zurückgelegt wird?

Antwort von 20012006 am 16.06.2008, 9:07 Uhr

Hallo,

bei uns hier in Niedersachsen dürfen Kinder ab der 3.Klasse mit Rad, Roller, Einrad.....zur Schule fahren......

lg

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Beschluss der Schulkonferenz...

Antwort von Trini am 16.06.2008, 9:24 Uhr

ist, dass die Kinder bei uns ab 3. Klasse Rad fahren dürfen.

Nur Kinder, die einen extrem weiten Weg haben (am Ende des "Dorfes") dürfen auf Antrag der Eltern früher.

Beim Gymnasium von Großsohni ist die "Mindestentfernung" für Fahrrad fahren 1,5 km.

Trini

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Re: Schulweg, inwieweit darf die Schule bestimmen wie der zurückgelegt wird?

Antwort von Birgit67 am 16.06.2008, 9:47 Uhr

es kommt auf das Bundesland und die jeweilige Ortschaft darauf an. Bei uns ist es so, dass Kinder ohne Radprüfung generell nicht alleine ohne Aufsicht Radfahren dürfen, erst nach bestandener Radprüfung die bei uns in der 4. Klasse gemacht werden dürfen die Kinder alleine fahren.

Und seid mal ehrlich, wieviele 8-jährighe wissen genau wie sie sich im Straßenverkehr zu verhalten haben, was tun beim Linksabbiegen wenn direkt dahinter ein Auto kommt usw.

Wir Mütter haben jetzt bei der Radprüfung gemerkt als die Strecke Probegefahren wird dass fast alle Kinder mit 10/11 Jahren das Problem hatten mit einer Hand zu fahren wenn die andere gut ersichtlich die Richtung anzeigt, dass den meisten Autofahrern egal ist ob der Radfahrer Vorfahrt hat oder nicht. Bei einer Vorfahrtberechtigten Straße für Radfahrer haben von ca. 30 Autos "2" angehalten und die Vorfahrt gelassen der Rest hat nicht mal geschaut.

Ich bestreite nicht dass die Kinder Radfahren können, das konnten meine auch schon mit 6, aber das sichere Verkehrsverhalten können die wenigsten mit 8 und daher ist es wesentlich sinnvoller mit dem Bus als mit dem Rad zur Schule.

Bei uns ist es z.B. auch so, dass die Lehrerschaft es lieber sieht, wenn die Kinder laufen zur Schule und nicht gebracht werden, denn auf Bewegung legt unsere GS sehr viel Wert.

Gruß Birgit

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Re: Schulweg, inwieweit darf die Schule bestimmen wie der zurückgelegt wird?

Antwort von HeidiRahm am 16.06.2008, 9:48 Uhr

Ich denke schon, dass die Schule da mitbestimmen kann, denn die Kinder sind ja auf dem Schulweg über die Schule versichert.
Bei uns dürfen die Kinder auch erst nach der Fahrradprüfung (4. Klasse) mit dem Rad fahren.

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Re: Schulweg, inwieweit darf die Schule bestimmen wie der zurückgelegt wird?

Antwort von Silvia3 am 16.06.2008, 9:49 Uhr

Bei uns (Grundschule Niedersachsen) gilt die Regel, dass die Kinder erst nach bestandener Fahrradprüfung mit dem Fahrrad in die Schule fahren dürfen. Und die wird erst Ende der 4. Klasse abgenommen

Silvia

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Re: Schulweg, inwieweit darf die Schule bestimmen wie der zurückgelegt wird?

Antwort von Anda am 16.06.2008, 10:40 Uhr

Hallo,
ich war auch bei der Radfahrausbildung der Kinder in der 4. Klasse dabei. Ich stimme Birgit zu, die meisten Kinder konnten nicht sicher einhändig fahren.
Bei uns sind die Kinder vier/fünf-mal die gleiche Strecke gefahren. Bei der ersten Runde waren die meisten sehr unsicher, bei der vierten hatten sie schon erheblich an Sicherheit gewonnen, ABER
tauchte an der bekannten Strecke ein ungewohntes Hindernis auf, z.B. ein halb auf der Straße parkendes Postauto, waren sie sofort wieder verunsichert (die Jungen übrigens mehr als die Mädchen).

Lange Rede, kurzer Sinn: ich würde ein 8jähriges Kind nicht mit dem Rad zur Schule fahren lassen, wenn es dabei am öffentlichen Verkehr teilnehmen muss - auch nicht, wenn es erlaubt ist.
Es kommt natürlich auf den Schulweg an. Kann das Kind ausschließlich über sichere Fahrradwege bis zur Schule kommen, sieht die Situation natürlich anders aus, als wenn es auf einer belebten Straße radeln muss.

LG
Anda

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inzwischen ist sie doch selbst fündig geworden:

Antwort von karamell am 16.06.2008, 11:02 Uhr

http://www.adfc.de/files/2/240/Recht_Radfahrerverbot.pdf

Es ist nichz zulässig, das die Schule vorschreibt wie das Kind dahin kommt.
Allerdings haben die Eltern dafür zu sorgen, das das Kind sowohl Fahrzeug (in diesem Falle das Rad) und die Verkehrsregeln beherscht. Das Kind ist auf dem Schulweg versichert, egal wie es zur Schule kommt.

Natürlich kommt es sowohl auf das Kind wie auch auf die Verkehrssituation an, ob ich das erlauben würde.
Fakt ist die Schule darf es nicht vorschreiben, auch nicht mit der Drohung der Versicherungschutz ginge flöten.

Ich bin eher dafür die Kinder Bus fahren oder laufen zu lassen, aber das war ja nicht die Ausgangsfrage, es ging um die gesetzlichen Bestimmungen.

Es scheint so zu sein, das er sich vor einigen Kindern im Bus fürchtet und zu Fuß ist es wohl zu weit. Das kann ich nicht beurteilen ich kenne seinen Schulweg nicht

Vielen Dank für eure Anregungen und Meinungen
D.

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Noch was:

Antwort von Dorilys am 16.06.2008, 11:40 Uhr

Das kind ist zwar versichert über die Schule (bei Schulwegunfällen), aber nicht das Fahrrad! Bei Beschädigung oder Diebstahl des Rades muß sich Deine Bekannte selbst mit ihrer Versicherung auseinandersetzen. Erst ab einer bestimmten Schulweglänge ist das Rad über die Schule versichert (zumindest in NRW an weiterführenden Schulen so)

LG Dorilys

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danke dorilys o.T

Antwort von karamell am 16.06.2008, 11:50 Uhr

lll

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Ich denke die Schule darf es durchaus verbieten

Antwort von Henni am 16.06.2008, 13:17 Uhr

und kann sich mit der geltenden Schulordnung natürlich über den ADFC hinwegsetzen. Auch wenn es da eventuell eine gesetzeslücke zu finden gibt, so kann ja dennoch die Schule auch eine Schulodnung haben, in der es eben festgelegt ist, dass erst ab Klasse 4 oder sonst was mit den Fahrrad gefahren werden darf. Es ist nicht DEFINITIV nciht richtig, (auch wenn es der adfc schreibt) dass auf dem Schulweg Narrenfreiheit herrscht.

Also sollte deine bekannte sich durchaus lieber am Beschluss der Shcule orientieren als an den Äußerungen des Adfc. Es gilt ja wenn dann he für alle das gleich recht, und DAS chaos möchte ICH nciht mit ansehen, wenn schlagartig auf einemla lle Grundschüler mit dem Fahrrad kommen dürfen..so wäre es ja nach Ansicht den adfc, oder? Die Schüler kacheln uns reihenweise durch die Prüfung in klasse 4 weil sie eben NICHT die Regeln etc behrrschen. da finde cih es mehr als begrüßenswert, wenn die Shcule da Einfluss drauf nimmt, ab wann man fahren darf.

LG HEnni

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Wie der Schulweg zurückgelegt wird ist allein Sache der Eltern

Antwort von Ebba am 16.06.2008, 13:45 Uhr

Meines Wissens hat die Schule da gar nichts zu bestimmen. Die Frage, wie der Weg zur Schule zurückgelegt wird ist Privatsache der Eltern. Die Aufsichtspflicht der Schule erstreckt sich nicht auf den Schulweg. Die gesetzliche Unfallversicherung deckt auch Schulwegunfälle mit dem Fahrrad ab, gleich wie alt das Kind ist.
Dazu auch:

http://www.schule-management.de/recht/haftung/haftungsfragen-mit-dem-fahrrad-zur-schule-das-muessen-sie-beachten/

http://www.adfc-bayern.de/schulweg.htm

Allerdings kann die Schule die tatsächliche Möglichkeit mit dem Rad zu kommen erschweren, in dem sie zB keine Fahrradständer bereitstellt und auch keinen Platz an dem die Räder sonst abgestellt werden können. Ziemlich übel in meinen Augen, aber was will man machen.
Letztendlich hilft da wohl nur Überzeugungsarbeit beim Direktor.

Und - da es nicht per se für Kinder verboten ist den Schulweg mit dem Rad zurückzulegen ist es Sache der Eltern zu entscheiden, ob ein Kind hierzu schon in der Lage ist oder nicht. Das ist eine Frage der Aufsichtspflicht der Eltern, die dann, bei einer Verletzung der Aufsichtspflicht auch für vom Kind verursachte Schäden haften, mal von den Vorwürfen abgesehen, die sie sich machen, wenn sich das Kind verletzt.

Wen es interessiert, der kann dann auch noch hier nachlesen, wonach sich das Maß der Aufsicht bestimmt:

http://www.elternimnetz.de/cms/paracms.php?site_id=5&page_id=168

http://www.familienhandbuch.de/cmain/f_Fachbeitrag/a_Rechtsfragen/s_1012.html

Liebe Grüße
Ebba

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@ Henni - Re: Ich denke die Schule darf es durchaus verbieten

Antwort von Ebba am 16.06.2008, 15:05 Uhr

Ich denke nicht, dass die Schule das darf. Für ein solches Verbot muss es auch immer eine Rechtsgrundlage geben.
Ich wäre interessiert daran diese zu erfahren, falls Du sie kennst.

Liebe Grüße
Ebba

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Re: Ich denke die Schule darf es durchaus verbieten

Antwort von karamell am 16.06.2008, 15:25 Uhr

Henni das sehe ich anders (verlinkt war von mir zwar der ADFC, aber Ebba hat ja nachgelegt) und ja im Zweifel würde ich es auch vorziehen das die Kinder ihre Füsse benutzen und sicher fallen viele in der vierten durch die Fahrradprüfung und nicht jeder Schulweg ist Radtauglich, daraus aber zu schlusfolgern, das man das auf jeden Fall von vorneherein verbieten soll halte ich für falsch. Nur weil sich nen Haufen Autofahrer nicht an die Regeln halten wird das Autofahren doch auch nciht verboten.

D.

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Re: Schulweg, inwieweit darf die Schule bestimmen wie der zurückgelegt wird?

Antwort von Miolilo am 16.06.2008, 18:56 Uhr

Manchmal sind die Eltern trotz mehrfacher Hinweise - naja sagen wir mal - gedankenlos. Sie lassen ihre Kinden einen nicht ungefährlichen Schulweg mit dem Cityroller zurücklegen.
Berg runter, gerade in den Morgenstunden recht heftiger Autoverker, kein Helm, schwere Schultasche auf dem Rücken ? Egal!

Wir haben so oft sehr gefährliche Situationen gesehen.
Die Folge war (wie gesagt, nach mehrfacher Bitte, die Kinder nicht mit dem Roller fahren zu lassen) das Verbot die Roller auf dem Schulgelände abzustellen.
Erst jetzt kommen die Kinder wieder sicherer per pedes zu Schule.

Mio

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Re: Schulweg, inwieweit darf die Schule bestimmen wie der zurückgelegt wird?

Antwort von Henni am 16.06.2008, 19:27 Uhr

Hallo

also ich denke wie gesagt, dass es in der Schulordnung einer Schule festgehalten werden kann, was die Schule an "Besonderheiten" möchte oder nciht. So kann ja z.B: eine Schule auch festlegen, dass einheiltiche Kleidung in der Schule getragen wird auch wenn natürlich kein Gesetz dies regelt. Oder dass man nicht bauchfrei bekleidet sein darf, auch WENN die Eltern es erlauben. Die Schule kann es verbieten, auch ohne Gesetz.

Bei uns ist es eben in der schulordnung geregelt dass erst ab bestandener Prüfung mit den Rad gefahren werden darf. Eltern, denen dass nciht passt und die darauf bestehen, dass ihr Kind mit dem Rad kommen soll, würden sicher dann freigestellt bekommen, ihr Kind anderswo zur Schule anzumelden. wobei bei uns in der Raumschaft an KEINER grundschule mit den Fahrrad gefahren wird, was aber hier im Gebirge auch eh kaum einer macht. Ob das alles nun vor dem Bundesverfassungsgericht durchkommen würde, weiß ich nicht.

Aber wie gesagt: eine Schule kann ja durchaus auch ihre regeln aufstellen.Der Schulweg liegt grundsätzlich ja zwar nciht unter der Aufsicht der Schule, dennoch reagieren wir ja auch auf Ärger etc der auf dem Schulweg passiert und müssen auch zu Rangelein im Bus etc Stellung beziehen. Rein rechtlich müssten wir das aber nicht! Legt man danna ber fest, dass aus sicherheitsgründen keienr mit dem rad kommen soll, dann werden auf einmla gesetze rangezogen, die es DOCH ermöglichen sollen *seufz*

zum Glück halten sich bei uns alle ohne Anwalt an die geltende Schulordnung...

LG HEnni

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Re: Schulweg, inwieweit darf die Schule bestimmen wie der zurückgelegt wird?

Antwort von glückskinder am 16.06.2008, 19:40 Uhr

Es ist die Sache der Eltern, wie das Kind in die Schule kommt. Da gibt es nichts dran zu rütteln. Mein Sohn fährt seit der ersten Klasse allein mit dem Rad. Er kann es einfach. Das er schon mit drei Rad fahren konnte, hatten wir genug Zeit, es mit ihm zu üben. Er kann einarmig fahren, sogar freihändig, auch wenn ich dies nicht so gern sehe.
Das einzigste, was die Schule ihm verbieten könnte, wäre, dass er sein Rad auf dem Schulhof abstellen darf. Sonst nichts.

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Re: Schulweg, inwieweit darf die Schule bestimmen wie der zurückgelegt wird?

Antwort von Miolilo am 16.06.2008, 20:00 Uhr

"Er kann einarmig fahren, sogar freihändig, auch wenn ich dies nicht so gern sehe."

Kennt er auch alle Verkehrsregeln?
Wäre meines Erachtens sinnvoller.....


Mio

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Re: Schulweg, inwieweit darf die Schule bestimmen wie der zurückgelegt wird?

Antwort von Ebba am 16.06.2008, 20:23 Uhr

Schulkleidung oder Kleiderordnung, Handyverbote, das sind Dinge die quasi schulintern sind, die das Zusammenleben der Schüler regeln. Da kann zwar die Schule auch nix verbieten, aber solche Themen können IMHO durchaus durch eine Schulordnung, die ja nicht der Rektor in eigener Machtvollkommenheit erlässt, geregelt werden u. sind dann auch von allen zu beachten.

Die Frage, wie die Kinder zur Schule kommen ist aber IMHO keine, die durch eine Schulordnung geregelt werden kann (oder darf auch angeordnet werden, dass die Kinder nicht mehr per pedes kommen dürfen? oder mit dem PKW gebracht werden müssen?). Natürlich werden sich viele Eltern trotzdem an eine solche Regelung halten, weil sie es nicht besser wissen, aber ich finde es unmöglich Themenbereiche in einer Schulordnung aufzugreifen, die die Schule nix angehen. Ich kann mir auch nicht vorstellen, dass die Schule tatsächlich das Recht hätte Kinder, die unter Verstoß gegen die "Schulordnung" zur Schule kommen der Schule zu verweisen.
Ich lasse mich aber gerne eines besseren belehren. Vielleicht fragst Du mal bei den Direktor nach der Rechtsgrundlage, falls Du sie nicht selbst kennst und falls Du aus Östereich bist mag die Rechtslage ohnehin ganz anders aussehen als in D-land.

Und - dass Eltern von der Schule teilweise ein Einwirken auf die Kinder (!) erhoffen, wenn es auf Schulwegen oder Schulbussen zu Rangeleien kommt oder auch auf Vermittlung zwischen den Eltern, dann rechtfertigt das IMHO noch lange keine Einmischung der Schule in andere Lebensbereiche wie die Frage, welche Fortbewegungsmittel wann benutzt werden dürfen.

Liebe Grüße
Ebba

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Re: inzwischen ist sie doch selbst fündig geworden:

Antwort von Birgit 2 am 16.06.2008, 22:25 Uhr

Hallo,
mir hat die Klassenlehrerin meiner Tochter das auch so gesagt, das die Schule das nicht verbieten dürfte, lediglich Empfehlungen aussprechen, die in der Regel lauten, das eben bis zur Radfahrprüfung gewartet werden soll. Meine Tochter ist somit auch schon Ende der 2. Klasse mit dem Rad gefahren. Wir wohnen auf dem Dorf und ich konnte das gut verantworten.

Gruß
Birgit

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Re: Schulweg, inwieweit darf die Schule bestimmen wie der zurückgelegt wird?

Antwort von Sylvia1 am 17.06.2008, 13:19 Uhr

Hallo,

ich habe jetzt aus Zeitgründen nicht alles durchgelesen, stimme aber den Beiträgen von Birgit67 und Anda zu. Denn auch ich habe gestern bei der Radfahrprüfung in der Klasse meiner Tochter (4. Schuljahr) und der Parallelklasse mitgeholfen und meine Beobachtungen in punkto Unsicherheit und Fahrverhalten waren ähnlich. Insgesamt waren es ca. 50 Kinder gestern bei uns, die die praktische Fahrradprüfung gemacht haben und der überwiegende Teil der Kinder war mehr oder weniger wackelig und hat auch schonmal das eine oder andere vergessen (Handzeichen, Schulterblicke, Blicke in die Vorfahrtstraße).

Ich würde den Achtjährigen auf jeden Fall weiter mit dem Bus zur Schule fahren lassen, wenn das mein Kind wäre.

Mal abgesehen von der generell größeren Gefahr, die Kinder (auch mit Fahrradführerschein - sie werden aufgrund der geringeren Körpergröße auch gerne mal von anderen Verkehrsteilnehmern übersehen) im Straßenverkehr unterliegen, hat die Schule darüber hinaus auch ein Recht, es nicht zu wollen, dass dort stundenlang alle möglichen Fahrräder herumstehen, die dann möglicherweise von Fremden gestohlen oder beschädigt werden. Hierfür möchte z. B. unsere Schule nicht haften. Daher dürfen bei uns die Kinder nur an den paar Tagen mit dem Fahrrad kommen, wenn konkret für den Fahrradführerschein geübt wird. Für unsere Klasse waren das insgesamt an ungefähr 4 oder 5 Tagen der Fall.

Schöne Grüße
Sylvia

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Re: Schulweg, inwieweit darf die Schule bestimmen wie der zurückgelegt wird?

Antwort von Ebba am 17.06.2008, 15:20 Uhr

Und ab welchem Alter sollten Kinder dann Deines Erachtens mit dem Fahrrad zur Schule fahren dürfen?
Ab der weiterführenden Schule, wenn die Kinder in die Pubertät kommen und zum unüberlegtem Verhalten neigen? Wenn die Kinder, die bis dahin nicht alleine durch die Gegend fahren durften aus Unerfahrenheit irgendwelchen Blödsinn auf ihren Rädern anstellen?
Glaubst Du, Kinder lernen sicher Rad zufahren, wenn mann sie nicht Rad fahren lässt?

Und wenn Du mal hier gucken magst:
http://www.kindersicherheit.de/html/unfaelle2005_ursache.html
dann wirst Du feststellen, dass Rad fahren für Kinder nur unwesentlich gefährlicher ist als ihr Dasein als Beifahrer im Auto und deutlich ungefährlicher als die Fortbewegung als Fußgänger.

Ich bin mir auch sicher, dass Fahrradunfälle mit Beteiligung von Kindern dort wesentlich seltener sind wo viele Menschen Rad fahren, weil die Autofahrer dann ihrer Aufmerksamkeit viel deutlicher auf Radfahrer legen.
Und - wieso haftet die Schule für beschädigte oder entwendete Fahrräder?

Zumindest zu meiner Zeit wäre wohl kein Mensch auf die Idee gekommen die Schule für ein beschädigtes oder geklautes Fahrrad haftbar machen zu wollen und ich kann mir auch nicht vorstellen, dass man heute damit durchkommen würde.
Aber, auch hier lasse ich mich gerne eines Besseren belehren.

Liebe Grüße
Ebba

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Re: Schulweg, inwieweit darf die Schule bestimmen wie der zurückgelegt wird?

Antwort von 3wildehühner am 17.06.2008, 20:10 Uhr

hallo!
das steht auf der homepage unserer schule und so sehe ich das auch:

Viele allgemeine Empfehlungen lauten: Im Grundschulalter vor der Radfahrprüfung nicht. Speziell für unser Einzugsgebiet halten wir diese Regelung jedoch für unrealistisch. Viele Kinder sind für einen zumutbaren Schulweg auf das Fahrrad angewiesen. Wichtig ist jedoch, dass Eltern sich vergewissern, dass die Kinder das Fahrrad technisch sicher beherrschen, ein verkehrssicheres Fahrrad und einen Helm haben sowie den Schulweg mit seinen Regeln und Gefahren genau kennen und gemeinsam mit Erwachsenen geübt haben: Wo steige ich ab? Wo beachte ich die Vorfahrt? Wo gebe ich welches Handzeichen? ... Dabei gilt grundsätzlich: Grundschulkinder fahren auf dem Gehweg. Uns allen muss bewusst sein, dass Kinder in ihren ersten Schuljahren in der Regel noch nicht über eine echte Verkehrsübersicht verfügen können.


ob die schule das verbieten kann? evtl schon wegen der versicherung?
ich meine, meine geschwister durften damals immer nur einen bestimmten weg zur schule gehen, damit sie versichert waren. ob das wirklich gesetzlich geregelt war, weiß ich nicht.
lg
ute

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Schulrecht ...

Antwort von azalee am 18.06.2008, 1:12 Uhr

... wir haben mal gelernt, dass laut einer gesetzlichen Regelung bestimmte Gruppen anderen Regeln als den für normale Menschen geltenden Gesetzen unterliegen können. *urgh, Beamtendeutsch*

Das wären zwar in allererster Linie Bundeswehr und Beamte, aber auch Schüler (sogar, wenn sie volljährig sind), und Berufstätige während ihrer Berufsausübung.

Darunter könnte durchaus auch ein von der Schulordnung erlassenes "Verbot" für Schüler fallen, VOR der Fahrradprüfung mit dem Rad zur Schule zu fahren.

Ausnahmen dürfen gemacht werden.

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Re: Schulrecht ...

Antwort von Ebba am 18.06.2008, 7:45 Uhr

/cit/
Darunter könnte durchaus auch ein von der Schulordnung erlassenes "Verbot" für Schüler fallen, VOR der Fahrradprüfung mit dem Rad zur Schule zu fahren.
/cit/

Hat man Euch das so beigebracht oder ist das eine Vermutung von Dir?

Dagegen spricht auch noch mal folgende Info, insbes. der Hinweis, dass für den Schulweg die Verantwortung _grundsätzlich_ bei den Eltern liegt.
/cit/
Der Unterrichtsweg liegt im organisatorischen Verantwortungsbereich der Schule. Es handelt sich hierbei um alle Wege im Schulgebäude und zwischen Orten schulischer Veranstaltungen, die Schülerinnen und Schüler begehen oder befahren.
Dementsprechend tragen hier Lehrer die Fürsorge- und Aufsichtspflicht und können somit auch die zu benutzenden Verkehrsmittel festlegen.
Der Schulweg ist der Weg von der Wohnung der Schülerin oder des Schülers zur Schule oder einem anderen Ort einer schulischen Veranstaltung und zurück. Dieser Weg liegt bei minderjährigen Schülerinnen und Schülern grundsätzlich in der Verantwortung der Eltern.
/cit/
http://www.ukbb.de/index.php?page_name=Schule#frage3

Interessant dazu auch:

http://www.adfc-bayern.de/dokumente/schulweg_rw_2005_6_radfahrverbot.pdf

S. 19.

Zwar wurde die ASchO NRW zwischenzeitlich durch das SchulG NRW ersetzt, aber ich denke grds. hat sich nichts geändert.

Liebe Grüße
Ebba

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