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Geschrieben von 2auseinemholz am 31.08.2015, 19:13 Uhr

Schulvertrag unterschreiben (Regeln f. das Sozialverhalten)

Hallo!

Er hat in jedem Punkt recht, ausser, dass er seinen Vertragspartner wählen könnte.
Es gibt nämlich die Schulpflicht und damit steht der "Vertragspartner" fest (grob und kurz ausgedrückt).
Es ist genauso wie die Bürgerrechte und -pflichten in die man so hineingeboren wird ohne vorher gefragt zu werden oder die Auswahl der Staatsordnung gehabt zu haben oder ob man sich dem Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland verpflichtet fühlt.

Ich würde versuchen dem Kind das zu erläutern, würde ihn aber nicht zwingen - letztlich hat der Vertag keinerlei juristische Relevanz. Ich würde noch fragen lassen welches die Konsequenzen sind und dann kann er sich das überlegen.

LG, 2.

 
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